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„Es gilt deutsches Recht“ ist abmahnfähig

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nur deutsches Recht als Vertragsgrundlage vorsehen, gegenüber ausländischen Verbrauchern…

Unklare Haftung für Amazon-Händler

Amazon-Händler haften nicht für Wettbewerbsverstöße des Plattformbetreibers Amazon (Landgericht Arnsberg, Urteil vom 30.10.2014, Az. I-8 O 121/14). Das Oberlandesgericht Köln…

OLG Köln: Titelschutz für App-Namen

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit dem Urteil vom 5.9.2014 klargestellt, dass App-Namen zwar grundsätzlich titelschutzfähig sind, jedoch rein beschreibende…

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