Fremde Marken im Quelltext können unzulässig sein
Wer fremde Markenartikel als Wiederverkäufer vertreibt, darf die Markenbezeichnung zu Werbezwecken auch im Quelltext der eigenen Internetseiten verwenden. Anderes gilt aber, wenn die Meta-Tags der Umleitung von Kunden auf eigene Konkurrenzprodukte dienen (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 31.03.2014, Az. 6 W 12/14).
Der Onlinehändler eines Markenprodukts hatte die Marke in den Quelltext seiner Internetseiten aufgenommen. Die Umstände zeigten aber, dass es ihm gar nicht um die Bewerbung der fremden Markenprodukte ging, sondern um die Umleitung von Interessenten auf Seiten mit eigenen Konkurrenzprodukten. Das müsse der Markeninhaber nicht hinnehmen, so die Frankfurter Richter. Grundsätzlich sei es zulässig, aufgrund des Erschöpfungsgrundsatzes in § 24 Markengesetz fremde Marken zu Werbezwecken nutzen und diese auch im Quelltext zu verwenden. Allerdings dürften Markeninhaber sich nach § 24 Abs. 2 Markengesetz der Nutzung aus berechtigten Gründen widersetzen. So liege der Fall hier, denn die Markennutzung diene der Umleitung von Kundenströmen. Der Wiederverkäufer könne sich nicht auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen.
Nach § 24 MarkenG darf der Marekninhaber die Nutzung seiner Marke nicht untersagen, wenn seine Waren, die unter dieser Marke vertreiben werden, durch den Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.
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