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Wiederholter Verstoß beim Hamburger Brauch

Beim Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung nach Hamburger Brauch muss eine neue Unterlassungserklärung mit einer bezifferten Vertragsstrafe abgegeben werden (Urteil des…

Werbung mit geringer Stückzahl

Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine Werbung mit dem Hinweis "nur in limitierter Stückzahl" als unzulässig eingestuft, wenn der Kunde aufgrund…

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