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Apple & Pear – zur markenrechtlichen Ähnlichkeit beider Früchte

Der Versuch eines chinesischen Unternehmens, sich eine Wort-/Bildmarke in Form einer Birne schützen zu lassen, ist gescheitert. Das Apple-Unternehmen mit dem Kennzeichen eines angebissenen Apfels legte Widerspruch gegen die Eintragung ein und hat gewonnen.

Pear Technologies aus China hatte Anfang 2014 eine Birne mit Stiel und dem Firmen-Schriftzug darunter beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) markenrechtlich schützen lassen wollen. Und zum Ärgernis des Apple-Unternehmens auch für Computer-Hardware/Software.

Deshalb legte Apple Widerspruch ein. Das Unternehmen sah in der Anmeldung eine Nachahmung und Ausnutzung des Rufs des weltweit bekannten Apple-Logos, welches einen angebissenen Apfel darstellt. Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) entschied in dem Fall, dass es das Birnen-Logo eine gedankliche Verbindung bei Verbrauchern hervorrufen würde und der Anmelder so versuchen würde, Pear-Produkte auf die gleiche Qualitätsebene zu bringen. Insbesondere durch das sehr ähnliche Produktangebot werde die gedankliche Verbindung erzeugt und ggf. verstärkt. Das Amt stellte auch fest, dass Birnen zwar keine Äpfel seien, aber durch die ähnliche und einfache Gestaltung des Logos sowie die Ähnlichkeit der angebotenen Waren wird bei Verbrauchern der Eindruck erweckt, bei Pear-Produkten handele es sich um eine gute und vergleichbare Alternative zu den Apple-Produkten, z.B. durch ein vergleichbares Design, ähnliche Funktionen etc. So, dass bei einer Kaufüberlegung der Verbraucher zu dem Schluss kommen könne, ein Pear-Produkt sei genauso gut wie ein Apple-Produkt. Und dies stellt eindeutig eine unerlaubte Rufausnutzung dar.

  • Fazit

Hier zeigt sich wieder einmal, dass der Schutzumfang einer Marke steigt, je bekannter sie ist. Denn es kann immer eine Unterstellung des Hervorrufens einer gedanklichen Verbindung der angemeldeten Marke mit der älteren, berühmten Marke erfolgen, welche eine Ausnutzung der Bekanntheit der älteren Marke bezwecken soll. Aufgrund der weltweiten Berühmtheit von „Apple“ dürften auch andere Obstsorten wie etwa die Abbildung einer Banane oder einer Erdbeere eine gedankliche Verbindung mit dem Apfel-Logo erzeugen, sodass es schwierig wird, andere Obstsorten bildlich schützen zu lassen.

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