Überspringen zu Hauptinhalt

Widerrufsrecht auch für Unternehmer?

ecommerceFügen Onlinehändler das Muster der gesetzlichen Widerrufsbelehrung ohne einen entsprechenden, einschränkenden Hinweis in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein, gewähren sie auch Unternehmern ein vertragliches Widerrufsrecht. Das entschied das Amtsgericht (AG) Cloppenburg mit Urteil vom 2.10.2012 (Az. 21 C 193/12).

Eine Unternehmerin hatte nach dem Kauf eines Elektrofahrrades Im Internet von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. In den AGB war das gesetzliche Muster für Widerrufsbelehrungen aus dem Fernabsatzrecht ohne weitere Hinweise eingefügt. Zu Recht, wie das Gericht entschied. Der Händler habe der Käuferin auch als Unternehmerin vertraglich das 14-tägige Widerrufsrecht eingeräumt. Eine Beschränkung in den AGB, dass das Widerrufsrecht nur gegenüber Verbrauchern gelten solle, sei nicht erfolgt. Diese vertragliche Gewährung des Widerrufsrechts sei aufgrund der Vertragsfreiheit der Parteien möglich und im vorliegenden Fall auch wirksam.

Händler sollten die Belehrung über das Widerrufsrecht daher entweder mit einem Satz wie „Verbrauchern steht das nachfolgende Widerrufsrecht zu…“ einleiten oder einen entsprechenden Hinweis nach der Widerrufsbelehrung einfügen: „Wenn Sie Unternehmer sind, besteht das Widerrufsrecht nicht.“

Bildnachweis: © Falko Matte – Fotolia.com

An den Anfang scrollen