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Unsere neue Broschüre ist da: Cross-Border-Shops

Unsere Kanzlei hat wieder eine neue Info-Broschüre aufgelegt. Dieses mal geht es um das für den Onlinehandel wichtige Thema „Cross-Border-Shops: Was Händler beim internationalen Onlinehandel zu beachten haben.“
Die Internationalisierung von Onlineshops liegt voll im Trend.Immer mehr Shopbetreiber entscheiden sich, eine weltweit verfügbare Plattform zu nutzen und somit auch ausländischen Kunden innerhalb der Europäischen Union (EU) oder weltweit die Möglichkeit zu bieten, in ihrem Shop bestellen zu können.
Entscheidet sich ein Händler zur Lieferung an ausländische Kunden, sind die Anpassungen zunächst scheinbar gering und die Kosten übersichtlich. Es bedeutet wenig Aufwand, ein neues Lieferland im Bestellprozess freizugeben, bei DHL die Auslandskonditionen anzufragen und die Seite ins Englische zu übersetzen. Doch so einfach ist es aus rechtlicher Sicht nicht.
In einer kleinen informativen Broschüre stellen wir kurz und knapp die wichtigsten Punkte dar, auf die Onlinehändler beim internationalen Handel achten müssen:

  • Gilt das deutsche Widerrufsrecht auch für ausländische  Kunden?
  • Europaweite Harmonisierung des Fernabsatzrechts im kommenden Jahr.
  • Welche Gerichte sind bei Streitigkeiten im internationalen Onlinehandel zuständig?
  • Wie können Onlineshops beim internationalen Handel aufgebaut werden?

Sie können die 16-seitige Broschüre kostenlos auf unserer Kanzlei-Website bestellen:
-> zur kostenlosen Bestellung
 

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