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Neue EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz im Internet

Das EU-Parlament hat am 23. Juni 2011 eine neue Richtlinie zum Schutz der Verbraucher im Internet verabschiedet. Der Europäische Rat muss der Richtlinie noch zustimmen, anschließend erfolgt die Umsetzung in nationales Recht. Derzeit ist mit folgenden Neuerungen zu rechnen:
Es wird die sog. „Button-Lösung“ zur Verhinderung von Abo-Fallen eingeführt. Der Kunde muss durch einen Mausklick ausdrücklich bestätigen, dass er die Dienstleistung oder Ware zahlungspflichtig erwerben möchte.
Zudem werden umfassendere Informationspflichten für Online Händler eingeführt. Vor der Bestätigung der Bestellung muss der Kunde insb. über die wesentlichen Merkmale der Ware, den Gesamtpreis einschließlich Steuern und Abgaben sowie ggf. alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Zustellkosten und alle sonstigen Kosten unterrichtet werden.
EU-weit wird für Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware eingeführt. Die „unendliche“ Widerrufsfrist im deutschen Recht entfällt dagegen. Sie wird zukünftig bei fehlender oder unrichtiger Widerrufsbelehrung auf 12 Monate ab Vertragsschluss beschränkt. Der Text der Widerrufsbelehrung wird europaweit einheitlich geregelt. der Verbraucher soll mit einem Widerrufsformular den Widerruf erklären können.
Erfolgt der Widerruf durch den Verbraucher, ist ihm der gezahlte Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Damit kommt der Händler nicht wie bisher innerhalb von 30 sondern von 14 Tagen nach der Widerrufserklärung in Zahlungsverzug. Allerdings hat er ein Zurückbehaltungsrecht.
Auch entfällt die Regelung, nach welcher dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung nur dann vertraglich auferlegt werden durften, wenn der Wert der Sache 40 Euro nicht übersteigt oder bei einem höheren Wert noch keine Gegenleistung erbracht wurde. Künftig soll der Verbraucher immer die Kosten der Rücksendung tragen müssen – wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss darüber unterrichtet wurde, dass ihm diese Kosten auferlegt werden.
Die neue Richtlinie führt zu einer europaweiten Vereinheitlichung zum Vorteil der Online Händler. Allerdings müssen diese auch ihre Widerrufsbelehrungen und AGB anpassen. Andernfalls drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten.

Bildnachweis: © Tanja Bagusat – Fotolia.com

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