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Micky Maus Und Die Gemeinfreiheit

Micky Maus vs. Gemeinfreiheit: Ein Wendepunkt nach 95 Jahren?

Im Jahr 2023 erlebt die ikonische Figur Micky Maus, eine der bekanntesten Zeichentrickfiguren weltweit, einen bedeutenden Meilenstein. Sie geht nach 95 Jahren unter dem Dach des mächtigen Walt Disney-Imperiums in die Gemeinfreiheit über. Dieses bemerkenswerte Ereignis findet just im 100. Jahr der Firmengründung von Disney statt.

Die Anfänge von Micky Maus reichen zurück bis ins Jahr 1928. Dort trat sie erstmals in ihrer originalen Form in dem animierten Kurzfilm „Steamboat Willie“ auf. Dieser Film markiert nicht nur den Beginn der Geschichte dieser beliebten Figur, sondern war auch der erste vertonte Zeichentrickfilm. Die charmante Maus hat sich seitdem zu einer weltweiten Symbolfigur entwickelt.

Mit dem Jahreswechsel zu 2024 geht die ursprüngliche Version von Micky Maus, wie sie im Jahr ihrer Entstehung 1928 existierte, in die „public domain“ über. Damit ist sie nicht länger durch Urheberrecht oder geschützte Rechte beschränkt und kann von der Öffentlichkeit in vielfältiger Weise genutzt werden.

Die Bedeutung von Micky Maus für die Popkultur und die Unterhaltungsindustrie kann kaum überschätzt werden. Die Marke Mickey Mouse, so die englische Bezeichnung, hat es geschafft, im Laufe der Jahrzehnte Synonym für Erfolg und Einfluss von Disney zu werden. Die Walt Disney Company, deren Jahresumsatz im Jahre 2023 beeindruckende 75 Milliarden Euro erreicht, beschäftigt weltweit 220.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zählt zu den einflussreichsten Unternehmen der Welt. Micky Maus steht dabei nicht nur für den Erfolg des Disney-Imperiums, sondern auch für eine kulturelle Ikone, die Generationen von Menschen auf der ganzen Welt begeistert hat.

Was genau bedeutet Gemeinfreiheit?

Die Frage, welche Werke genau in die Gemeinfreiheit übergehen, ist von der Dauer der geltenden Regelschutzfrist in einem bestimmten Land abhängig. Innerhalb Europas beträgt diese Regelschutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin.

Im Gegensatz dazu orientieren sich die USA am Jahr der Veröffentlichung eines Werks und garantieren eine Schutzfrist von 95 Jahren ab diesem Zeitpunkt. In diesem Jahr sind somit Werke, die im Jahr 1926 veröffentlicht wurden, in die Public Domain übergegangen. So können diese Werke nun von jedermann im Internet veröffentlicht, neu verlegt oder angepasst werden dürfen, ohne die Notwendigkeit, Rechte einzuholen oder Gebühren zu entrichten.

Micky Maus und die Gemeinfreiheit: Ein neues Kapitel für Disney

Mit dem Übergang in das Jahr 2024 steht Disney eine Phase des Wandels bevor. Zu dieser Zeit verliert ein weiteres grundlegendes Element des Disney-Universums seine Urheberrechte. Der Schutz für den Film „Steamboat Willie“ sowie den ersten Auftritt von Micky Maus (bekannt als Mickey Mouse in den USA) läuft nun also Ende 2023 in den USA aus.

Die schwarz-weiße Version von Mickey aus „Steamboat Willie“ aus dem Jahr 1928, ohne Handschuhe und mit einem schelmischen Charakter, wird ab 2024 gemeinfrei. Der Journalist Till Krause betrachtet dies als möglichen Anfang einer neuen Ära, in der ikonische Figuren wie Micky, Donald, Superman oder Garfield möglicherweise nicht länger ausschließlich in den Händen großer Konzerne verbleiben könnten.

Allerdings geht Krause davon aus, dass Disney sich dieser Entwicklung nicht ohne Weiteres ergeben wird. Während nachfolgende Versionen von Micky Maus geschützt sind, bis ihre 95-jährige Schutzfrist abläuft, nähert sich die erste Version von Micky Maus dem Ende ihres Urheberrechtsschutzes.

Die beliebte Maus hat im Laufe der Zeit einige Veränderungen durchgemacht. Die frühe Micky Maus unterschied sich von der etwas runderen Version von heute. Ihre Erscheinung zeichnete sich durch eine spitze Nase ähnlich einer Ratte sowie dünne Arme und Beine aus.

Die grundlegende Frage bleibt jedoch, ob diese ursprüngliche Version der Maus als Markenzeichen anerkannt wird. In diesem Fall könnte Disney trotz des Verlusts des Urheberrechts an „Steamboat Willie“ dennoch einige Rechte behalten.

Die Markenrechte von Disney im Zusammenhang mit Micky Maus

Disney ist nicht nur Inhaber der Urheberrechte, sondern auch weiterer Schutzrechte, wie beispielsweise Markenrechte in Bezug auf die Figur Micky Maus. Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, das üblicherweise Waren und Dienstleistungen kennzeichnet und absichert. Dies können sowohl Unternehmenskennzeichen als auch Werktitel wie Film- oder Musiktitel sein. Besonders gebräuchlich sind Wort- und Bildmarken.

Die Markenrechte, die Disney für die Figur Micky Maus besitzt, können dem Unternehmen die Kontrolle darüber ermöglichen, welche Produkte und Dienstleistungen unter Verwendung des Micky Maus-Motivs verkauft werden dürfen. Der Vorteil für Disney liegt darin, dass Markenrechte erst auslaufen, wenn die Marke nicht mehr aktiv genutzt oder verlängert wird. Dies kann lange dauern, insbesondere wenn man bedenkt, wie profitabel die Marke Micky Maus ist.

 

Laut einem Artikel im US-Fachmagazin „Journal of Intellectual Property & Entertainment Law“ von Sarah Sue Landau, wird Micky Maus durch ständige Weiterentwicklungen und Abwandlungen zu einem vielseitigen Charakter gemacht. Dadurch sei jede Verwendung der Maus so gestaltet, dass sie möglicherweise irgendein Recht von Disney verletzt. Selbst die ursprüngliche Version von Micky Maus aus „Steamboat Willie“ finde sich in späteren Produkten von Disney wieder und sei mittlerweile Teil der Markenrechte des Unternehmens geworden. Dies unterstreicht die komplexe Natur von Schutzrechten und wie sie sich im Laufe der Zeit verändern und entwickeln können.

Die Entwicklung des amerikanischen Urheberrechts: Ein Blick in die Vergangenheit

Der Weg des amerikanischen Urheberrechts spiegelt sich in der Strategie von Disney wider, die lange Zeit darum bemüht war, den Schutz der Micky Maus so weit wie möglich auszudehnen. Till Krause betont diesen Ansatz, da die USA erst seit 1998 eine Schutzfrist von 95 Jahren einführen. Als „Steamboat Willie“ im Jahr 1928 veröffentlicht wurde, galt lediglich eine Schutzfrist von 56 Jahren ab der Veröffentlichung. Hätte dieser Zeitrahmen Bestand gehabt, wäre der Film bereits 1984 in die Gemeinfreiheit übergegangen.

Die USA passten jedoch 1976 ihr Urheberrecht an die „Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken aus Musik und Literatur“ von 1886 an. Das ist ein internationales Völkerrechtsabkommen, welches eine Schutzdauer von 75 Jahren für geistiges Eigentum gewährleistet. Verschiedene Unternehmen, darunter auch Disney, setzten sich erfolgreich für eine weitere Verlängerung des Urheberrechtsschutzes ein.

Im Jahr 1998 erreichten sie unter der Regierung von Präsident Bill Clinton mit dem „Gesetz zur Verlängerung des Urheberrechtsschutzes“ (englisch: Copyright Term Extension Act) eine Verlängerung der Schutzfrist um zusätzliche 20 Jahre. Dieses Gesetz wird auch als „Mickey Mouse Act“ bezeichnet. Eine weitere Verlängerung des Urheberrechts steht vorerst nicht in Aussicht. Trotzdem zeigt die Geschichte des amerikanischen Urheberrechts die Bemühungen von Unternehmen wie Disney, die Schutzfristen für ihre kreativen Werke zu verlängern und anzupassen.

Gemeinfreiheit – Eine Förderung von Kultur und Kreativität?

Die Idee, dass Schöpfer von originellen Werken ihre Rechte dauerhaft behalten sollten, liegt nahe, wenn jemand es erfolgreich geschafft hat, etwas Einzigartiges zu schaffen. Doch warum sind die Eigentumsrechte von Autoren und Erfindern begrenzt?

In der Patent- und Urheberrechtsklausel der US-Verfassung wird festgelegt, dass der Kongress die Befugnis hat, „den Fortschritt der Wissenschaft und der nützlichen Künste“ zu fördern, indem er den Urhebern und Erfindern für begrenzte Zeit das ausschließliche Recht an ihren jeweiligen Schriften und Entdeckungen sichert“.

Auch Jennifer Jenkins, Direktorin des Duke’s Center for the Study of the Public Domain, betont, warum die Idee der Gemeinnützigkeit einen Fortschritt darstellte.

Die Gemeinfreiheit ermöglicht kommunalen Kinos, Filme ohne Einschränkungen vorzuführen, Jugendorchestern,  Musik öffentlich aufzuführen, ohne Lizenzgebühren zu zahlen, und Online-Plattformen wie dem Internet Archive, Google Books und der New York Public Library, die Werke vollständig online verfügbar zu machen. Auf diese Weise wird der Zugang zu kulturellen Gütern ermöglicht, die sonst der Geschichte verloren gehen könnten. Jenkins erklärt: „1927 liegt lange zurück. Die meisten Werke aus diesem Jahr sind nicht mehr präsent. Werden diese im Jahr 2023 gemeinfrei, so können sie aus der Vergessenheit geholt und für uns alle entdeckbar gemacht werden, um ihnen neues Leben einzuhauchen.“

 

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