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Markenanmeldung für das Metaverse – Schutz und Chancen für virtuelle Marken

Durch die Markenanmeldung im Metaverse eröffnen sich Unternehmen neue Chancen, die weit über den traditionellen Raum hinausgehen. Virtuelle Marken können in verschiedenen Metaverse-Plattformen und -Spielen präsent sein, was die Reichweite und Sichtbarkeit erhöht. Die Interaktion mit Benutzern, die Schaffung einzigartiger Erlebnisse und die Integration von virtuellen Produkten können zu neuen Einnahmequellen führen. Unternehmen sollten die Dynamik des Metaverse nutzen, um ihre Markenbotschaft zu verbreiten und engagierte Communitys aufzubauen.

Auch, wenn das Metaverse noch ganz am Anfang steht, werden große Dinge in den kommenden Jahren erwartet. Genau aus diesem Grund lohnt es sich für Unternehmen einen Blick auf die dadurch entstehenden Möglichkeiten zu werfen. Viele bekannte Marken haben bereits damit angefangen, eine Marke auch für das Metaverse anzumelden. Dazu gehören unter anderem American Express, Visa und PayPal, aber auch Modemarken wie Nike, Gucci und Adidas. Somit bietet das neue Metaverse neue Chancen, aber auch Risiken für Markeninhaber, denen man sich bewusst sein sollte.

Was ist das Metaverse?

Das Metaverse ist im Grunde ein Sammelbegriff für die digitale, dreidimensionale Erlebniswelten. Darin können Menschen all das machen, was im realen Leben auch funktioniert. Sie können sich treffen, um zu spielen, einkaufen zu gehen, sich mit Kollegen zu treffen oder Konzerte zu besuchen. Auch wenn all das noch nicht vollständig umgesetzt ist, soll das Metaverse schon gegen Ende der 2020er Jahre rund eine Milliarde Menschen erreichen. Kurz gesagt: Das Marktpotential ist riesig.

Mit großer Wahrscheinlichkeit soll es virtuelle Onlinemärkte mit Avataren geben, die Waren und Dienstleistungen nutzen, die wir auch in der realen Welt konsumieren. Dabei reichen die Angebote von virtueller Kleidung bis hin zu gesellschaftlichen Veranstaltungen und Bildung.

Damit die digitalen Produkte eindeutig dem Eigentümer zugeordnet werden können, sollen NFTs zum Einsatz kommen.

Beispiele für die teuersten NFTs vom Borde Ape Yacht Club finden Sie hier.

Warum sollten Sie eine Marke im Metaverse anmelden?

Im Grunde werden Marken aus demselben Grund, wie in der realen Welt im Metaverse angemeldet: Der Schutz vor Markenrechtsverletzungen und das Profitieren von finanziellen Möglichkeiten. Finanzielle Möglichkeiten können sich durch den Verkauf von virtuellen Waren, Produkten und Dienstleistungen ergeben.

Eine bereits bestehende Marke reicht für das Metaverse nicht aus

Auch, wenn Sie als Markeninhaber bereits Ihre Marke geschützt haben, muss trotzdem eine separate Anmeldung für das Metaverse vorgenommen werden. Das liegt daran, dass sich die bestehenden Marken mit großer Wahrscheinlichkeit nur reale und physische Waren und Dienstleistungen abdecken. Es besteht also kein Rechtschutz für Verstöße im Zusammenhang mit digitalen und virtuellen Produkten und Dienstleistungen.

Die Markenregistrierungen für das Metaverse fallen unter verschiedene Markenklassen, in welchen sich sicher mit der fortschreitenden Entwicklung des Metaverse eine Standardisierung von Waren und Dienstleistungen ergeben wird.

Das EUIPO hat am 23.06.2022 neue Leitlinien für die Eintragung virtueller Güter, NFTs und das Metaverse festgelegt.

  • Nizza Klassifizierung 9

Diese Klasse deckt herunterladbare virtuelle Güter ab, also digitale Waren bei denen nicht fungible Token (NFT) zur Authentifizierung des Eigentums verwendet werden. Digitale Waren sind im Grunde digitale Inhalte oder Bilder.

Es reicht jedoch nicht aus im Warenverzeichnis einfach „virtuelle Waren“ anzugeben, da das zu unpräzise ist. Es soll am besten hervorgehen, für welche spezifische Art von virtueller Ware ein Schutz begehrt wird.

Ein Bespiel wäre für die Wortmarke des Modelabels TOMMY HILFIGER, dass die eingetragen virtuellen Waren, denen der physischen Waren ähneln, also Parfümeriewaren, Kleidung, Schuhwaren, Kopfbedeckungen und Taschen.

  • Nizza Klassifizierung 35

Diese Klasse umfasst virtuelle Online-Kleidungsgeschäfte, sowie Marktplätze für virtuelle Mode und Accessoires. Auch wird Unterhaltung und Dienstleistungen für Händler von digitalen Gütern, wie NFTs miterfasst.

  • Nizza Klassifizierung 36

Diese Klasse erfasst virtuelle Finanzdienstleistungen rund um Kryptowährung und NFTs. Dabei ist die Erstellung, Ausgabe, Zuteilung, der Handel, das Verleihen und die Lagerung von NFTs, Kryptowährung und anderen digitalen Vermögenswerten mit umfasst.

  • Nizza Klassifizierung 38

Hier werden Kommunikationsdienste für Audio-, Video- und digitale Medien erfasst. Auch Social-Media-Inhalte, Online-Rundfunk., Streaming und Chaträume können mit dieser Klasse geschützt werden.

  • Nizza Klassifizierung 41

Diese Klasse wird für nicht herunterladbare virtuelle Online-Waren benutzt. Darunter können Kleidung und Accessoires fallen, die in den virtuellen Umgebungen genutzt werden und NFTs oder Blockchain nutzen.

  • Nizza Klassifizierung 42

Mit dieser Klasse können Sie einen Online-Einzelgeschäftshandel aufbauen. Außerdem können Websites registriert werden mit Technologien, die den Nutzern helfen, Daten zu erstellen und zu teilen.

Metaverse-Markenanmeldung – Fazit

Die Markenanmeldung im Metaverse ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, um ihre virtuellen Marken zu schützen und das Potenzial des digitalen Ökosystems voll auszuschöpfen.

Auch, wenn das Metaverse ein Teil der digitalen Welt ist, ist dies kein rechtsfreier Raum. Deshalb sollte ein möglichst umfassender Markenschutz für das Metaverse angestrebt werden. Es sollte auch schon allein deshalb ein Markenschutz manifestiert sein, um bösgläubige Markenanmeldungen Dritter abzuwehren.

Da die Grenzen im Metaverse verschwimmen, sollte eine rein auf nationale Märkte ausgelegte Strategie vermieden werden.

Falls Sie eine Marke im Metaverse anmelden wollen, helfen wir Ihnen gern!

 

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