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Kundenkonten: Speicherung der IP-Adresse unzulässig?

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass das Speichern dynamischer Internetprotokolladressen (IP-Adressen) von Webseitenbesuchern rechtswidrig ist, wenn der Nutzer über zusätzlich erhobene Daten wie Name oder E-Mailadresse identifiziert werden kann (Urteil vom 31.1.2013, Az. 57 S 87/08). Das Urteil wirft Probleme für den Onlinehandel auf, denn hier werden üblicher Weise Bestellformulare ausgefüllt oder Kundenkonto eingerichtet.
Ein Webseitenbesucher hatte gegen die Speicherung seiner IP-Adresse einschließlich Datum und Uhrzeit der Nutzung geklagt. Die Berliner Richter entschieden, dass die Speicherung jedenfalls dann unzulässig ist, wenn der Nutzer während der Nutzung auch Personalien wie E-Mail-Anschrift oder Namen angibt. Dass Formulareingaben und Serverprotokolle getrennt gespeichert würden und eine Zusammenführung nicht beabsichtigt sei, spiele keine Rolle. Es reiche bereits die Möglichkeit, die Daten zuzuordnen zu können.
Zur Klärung der Rechtlage wäre eine obergerichtliche Entscheidung wünschenswert. Onlinehändler stehen jetzt vor dem ungelösten Problem, dass Nutzer über Bestellungen oder Kundenkonten immer ihre Daten freigeben, damit aber noch kein Einverständnis zur Speicherung der IP-Adresse erteilt haben.
Bildnachweis: Ewe Degiampietro – Fotolia

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