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Aufforderung zur Bewertung per Mail ist Spam

Die Mail-Aufforderung an einen Kunden zur Bewertung des gekauften Artikels stellt ohne das Vorliegen einer entsprechenden Einwilligung eine unzulässige Werbemail dar. Das entschied das Amtsgericht Hannover mit Urteil vom 3.4.2013 (Az. 550 C 13442/12).
Obwohl der Onlinekäufer in dem zugrunde liegenden Fall noch mitgeteilt hatte, dass er keinerlei Werbemails, Bewertungsaufforderungen oder Newsletter erhalten möchte, erhielt er nach einem Kauf trotzdem eine Mail mit einer Feedback-Aufforderung zu dem Artikel. Das Amtsgericht gab dem Unterlassungsanspruch statt. Bewertungsaufforderungen per E-Mail stellten Werbemails dar. Umfragen zu Meinungsforschungszwecken seien ohne weiteres ein Instrument der Absatzförderung, so dass der dafür erforderliche werbliche Zweck gegeben sei. Werbemails seien nur erlaubt, wenn der Empfänger zuvor seine ausdrückliche Einwilligung erteilt habe. Hier habe der Empfänger aber sogar erklärt, er wolle solche Mails nicht erhalten.
Gesonderte Bewertungsanfragen dürfen ohne Einverständnis nicht an Kunden versendet werden. Alternativer Praxistipp: Solche Aufforderungen können aber in Mails enthalten sein, die von Gesetzes wegen an den Kunden versendet werden dürfen wie Auftragsbestätigungen oder Rechnungen.
Bildnachweis: Pixel – Fotolia

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