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Symbole Der Nutzung Von Bildern In Sozialen Netzwerken

Bilder auf Instagram, TikTok & Co. – So vermeiden Sie Rechtsverletzungen

Bilder sind aus der digitalen Welt nicht mehr wegzudenken und spielen auch in der Unternehmenskommunikation eine wichtige Rolle. Insbesondere im Social Web werden sie in immensem Umfang genutzt – allein auf Instagram werden täglich über 100 Millionen Fotos hochgeladen. Doch genauso schnell wie Bilder geteilt werden, können rechtliche Probleme entstehen. Fotografen und Rechteinhaber durchsuchen das Internet systematisch nach Urheberrechtsverletzungen – mit teuren Folgen für die Nutzer. Dieser Beitrag zeigt Praktikern, was bei jedem Posting beachtet werden sollte, um Urheberrechtsverletzungen & Co. zu vermeiden.

Das Einmaleins der Rechte bei Fotos und Bildern

Ein gutes Posting in den sozialen Medien hängt nicht nur von Kreativität und Kommunikationstalent ab, es steht und fällt auch mit der „Bürokratie“: Beim Umgang mit Medien in den sozialen Netzwerken müssen Unternehmer und ihre Mitarbeiter ganz unterschiedliche rechtliche Anforderungen beachten, um insgesamt zum Erfolg kommen zu können.

Häufig sind sich Praktiker gar nicht bewusst,

  • dass es etwa nicht nur darauf ankommt, wer ein Foto geschossen hat,
  • dass Mitarbeitende nicht bereits deshalb einfach dargestellt werden dürfen, weil es ja Mitarbeitende/Angestellte sind oder
  • dass „lizenzfreie“ Bilder häufig gar nicht lizenzfrei sind.

Die nachfolgend dargestellten Basics samt Checkliste können Ihnen im geschäftlichen Alltag dabei helfen, unnötige Konsequenzen durch Rechtsverletzungen zu vermeiden.

Gilt für jedes Foto: Urheberrechte beachten

Nach deutschem Urheberrecht (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG und § 72 UrhG) ist jedes Foto geschützt – unabhängig von seiner Qualität. Sowohl professionelle Fotokunst als auch einfache Schnappschüsse genießen Schutz.

Was bedeutet das?
Nur der Urheber oder Rechteinhaber darf ein Foto nutzen, veröffentlichen oder bearbeiten. Jede andere Nutzung – etwa auf Social Media – erfordert eine ausdrückliche Erlaubnis oder Lizenz des Urhebers bzw. Rechteinhabers, die den beabsichtigen Zweck abbildet.

👉 Tipp: Prüfen Sie daher, woher ein Foto stammt und ob die nötigen Nutzungsrechte vorliegen. Die Protokollierung der verwendeten Medien und der Rechte daran kann später viel Arbeit verhindern.

Personen auf Fotos: Recht am eigenen Bild

Mit dem Urheberrecht ist es aber nicht getan. Selbst wenn man höchstpersönlich Urheber eines Fotos ist, besteht die Möglichkeit, dass dieses Foto dennoch nicht ohne weiteres in sozialen Netzwerken oder Werbematerialien veröffentlicht werden darf. Sind Personen auf einem Foto zu erkennen, greift zusätzlich das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG). Das bedeutet, dass jede abgebildete Person selbst entscheiden darf, ob, wo und wie ihr Bild veröffentlicht wird.

Gibt es Ausnahmen?
Ja, § 23 KUG erlaubt die Veröffentlichung ohne Zustimmung, wenn die Personen auf dem Foto nur „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder Örtlichkeit sind. Beispiele sind:

  • Urlaubsfotos vor dem Eiffelturm
  • Bilder von Konzerten oder Großveranstaltungen

Auch das Datenschutzrecht sieht nicht erst seit dem Inkrafttreten der DSGVO Anforderungen an den Umgang mit Medien vor, die Personen zeigen oder erkennen lassen. Beispielsweise stellt auch die Veröffentlichung eines Bildes, auf dem ein Mitarbeiter dargestellt ist, eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden muss. Vom bloßen Arbeitsvertrag ist dies in aller Regel nicht umfasst.

👉 Tipp: Vermeiden Sie Porträtaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung und achten Sie darauf, dass bei Veranstaltungsfotos die Veranstaltung im Vordergrund steht, nicht einzelne Personen. Holen Sie Einwilligen auf eine Weise ein, die die Zustimmung der jeweiligen Personen auch im Nachgang nachweisbar macht.

Fremde Werke auf Fotos: Urheberrechte Dritter

Auch andere Werke – wie Gemälde, Gebäude oder Designobjekte – können urheberrechtlich geschützt sein. Wird ein solches Werk auf einem Foto abgebildet, stellt dies eine Vervielfältigung dar, die ohne Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig ist.

Gibt es Ausnahmen?
Das Urheberrechtsgesetz regelt in den §§ 45 ff. UrhG bestimmte Ausnahmen, darunter:

  • Panoramafreiheit (§ 59 UrhG): Dauerhaft im öffentlichen Raum platzierte Werke dürfen fotografiert werden.
  • Unwesentliches Beiwerk (§ 57 UrhG): Abgebildete Werke, die nur eine untergeordnete Rolle spielen, dürfen ohne Zustimmung veröffentlicht werden.
  • Berichterstattung (§ 50 UrhG): Bilder dürfen genutzt werden, wenn sie der Berichterstattung über Tagesereignisse dienen.
  • Zitatrecht (§ 51 UrhG): Werke können zitiert werden, wenn sie den Zweck des Zitats erfüllen.
  • Karikatur, Parodie und Pastiche (§ 51a UrhG): Eine Nutzung zu diesen Zwecken kann zulässig sein.

👉 Achtung: Diese Ausnahmen werden eng ausgelegt. Im Zweifel sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden, um sich nicht im falschen Glauben in Sicherheit zu wägen.

Fremde Marken auf Fotos: Markenrecht beachten

Sind Marken oder Logos auf Fotos sichtbar, kann deren Nutzung ebenfalls problematisch sein – insbesondere bei kommerziellem Einsatz. Markenrechtsverletzungen drohen, wenn die Bilder zur Werbung oder Imagepflege verwendet werden oder wenn der Ruf fremder Marken ausgenutzt wird, um sich selbst darzustellen. Hier kommt es stets auf den Einzelfall an. Eine rechtliche Prüfung kann beispielsweise ergeben, dass aus markenrechtlicher Sicht gar keine Schwierigkeiten bestehen oder dass man von seiner Idee besser Abstand nehmen sollte, weil erhebliche Risiken bestehen. Vielleicht offenbart sie aber auch, dass das bereits verloren geglaubte Social Media Posting nur bestimmte kleine Anpassungen benötigt, um doch nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten.

Woher bekommt man Bilder für Social Media? Quellen und Fallstricke

Fotografen beauftragen

Wenn Sie maßgeschneiderte und exklusive Bilder benötigen, beauftragen Sie einen Fotografen. Achten Sie darauf, dass die Lizenz auch Social-Media-Nutzung umfasst.

Stockportale: Microstock oder Macrostock

  • Microstock-Portale: Diese bieten eine große Auswahl an günstigen Bildern (z. B. Shutterstock, Adobe Stock). Allerdings fehlt die Exklusivität, sodass Wettbewerber dieselben Bilder nutzen können.
  • Macrostock-Portale: Sie bieten exklusive Bilder und Lizenzen, sind jedoch teurer.

👉 Tipp: Lesen Sie die Lizenzbedingungen genau und prüfen Sie, ob die Nutzung auf Social Media erlaubt ist und welche Einschränkungen gelten. Speichern Sie sich die Lizenzbedingungen ab und prüfen Sie regelmäßig, ob die Nutzung noch erlaubt ist (Stichwort: Zeitliche Beschränkung der Lizenz) oder ob sich Lizenzbedingungen auf Plattformen geändert haben.

Creative-Commons-Lizenzen und der Mythos „lizenzfrei“

Dienste wie Pixabay, Pexels oder Pixelio bieten Bilder unter Creative-Commons-Lizenzen (CC) an. Entgegen einer weitverbreiteten Annahme bedeutet das aber nicht, dass diese „lizenzfrei“ sind. Auch hier müssen die Lizenzbedingungen beachtet werden, wobei es unter den verschiedenen Typen der CC-Lizenzen große Unterschiede hinsichtlich der erlaubten Nutzung und der Anforderungen an die Verwendung geben kann. Auch hier gelten Verstöße als Urheberrechtsverletzungen, welche vom Rechteinhaber verfolgt werden können.

Welche Rechte und Pflichten im Hinblick auf eine konkrete CC-Lizenz bestehen, das kann man am „Code“ erkennen.

Beispiel: Lizenz „CC BY-SA“. Dieser Lizenztyp wird beispielsweise für Bilder in der Wikipedia genutzt. „BY“ bedeutet, dass der Name des Urhebers verwendet werden muss. „SA“ bedeutet, dass das Werk auch nach Veränderungen unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden muss.

Stockbilder: Verbot der Unterlizenzierung beachten

Ein häufiger Stolperstein bei der Nutzung von Stockbildern: Viele Bilddatenbanken verbieten die Unterlizenzierung ihrer Fotos. Durch das Hochladen auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram könnten jedoch automatisch Rechte an die Plattformbetreiber übertragen werden. Mit anderen Worten: Als Nutzer eines solchen Netzwerkes erteilt man ggf. beim Upload eines Bildes eine (Unter-)Lizenz an den Plattformbetreiber. Teils wird diesem sogar selbst das Recht eingeräumt, weitere Unterlizenzen zu erteilen.

👉 Tipp: Prüfen Sie sowohl die Lizenzbedingungen der Bilddatenbanken als auch die AGB der Social-Media-Plattformen. Für die Vergabe einer Lizenz ist es nicht immer erforderlich, umfangreiche Papierwerke zu unterzeichnen. Will meinen: Das Erteilen einer Lizenz geht manchmal unbemerkt, und schneller als man denkt. War man hierzu nicht berechtigt, kann es ungemütlich werden.

Folgen bei Rechtsverletzungen

Wer Bilder ohne Zustimmung nutzt oder Lizenzbedingungen verletzt, riskiert:

  • Abmahnungen und Unterlassungserklärungen
  • Schadensersatzforderungen
  • Erstattung von Abmahnkosten und Dokumentationsgebühren

Gleiches gilt bei Verstößen gegen das Recht am eigenen Bild, Markenrechtsverletzungen oder Designrechtsverletzungen.

Checkliste: Rechtssichere Nutzung von Bildern auf Social Media

  1. Wer hat das Foto erstellt?
    • Haben Sie das Foto selbst aufgenommen, dürfen Sie es aus urheberrechtlicher Sicht grundsätzlich nutzen.
  2. Haben Sie die Erlaubnis?
    • Haben Sie das Foto nicht selbst aufgenommen, sollten Sie prüfen, ob die nötige Zustimmung bzw. Lizenz des Urhebers bzw. Rechteinhabers vorliegt oder holen Sie diese noch ein.
  3. Welche Nutzung erlaubt die Lizenz?
    • Prüfen Sie, ob die Lizenz auch Social-Media-Nutzung umfasst.
  4. Sind Personen, Marken oder Werke Dritter abgebildet?
    • Falls ja: Prüfen Sie, inwiefern Zustimmungen nötig sind, eingeholt werden müssen oder bereits vorliegen.
    • Alternative: Prüfen Sie, inwiefern Sie Ihre beabsichtigte Verwendung anpassen können oder rechtliche Möglichkeiten im Einzelfall nutzbar sind, die eine Zustimmung obsolet machen.

RES MEDIA – Ihre Rechtsanwälte für Foto- und Medienrecht

Gleich ob man als Solo-Selbstständiger im Alleingang sein Profil aufbaut, ob eigene Social Media Redakteure Content für den Unternehmenskanal kreieren oder ob man als Agentur im Auftrag von Kundinnen und Kunden tätig wird: Die rechtssichere Nutzung von Fotos und Bildern ist für kleine wie große Unternehmen eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Nutzung von sozialen Medien. Die erfahrenen Rechtsanwälte von RES MEDIA unterstützen Sie hierbei. Kontaktieren Sie uns gern für eine fundierte Beratung!

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