Überspringen zu Hauptinhalt

Video: E-Mail-Marketing im Onlineshop – Was geht und was nicht?

Zum fünften und letzten Tag unserer #ecommerce-Woche bei RESMEDIA haben wir ein Video zum Thema E-Mail-Marketing im Onlineshop bei Youtube hochgeladen. Bestell-Bestätigung, Kundenzufriedenheitsanfragen, Newsletter & Co: E-Mailmarketing ist ein gern und oft eingesetztes Mittel, um Kunden an den eigenen Onlineshop zu binden. Beim Versenden von Mails ist rechtlich jedoch Einiges zu beachten und nicht jede Mail, die Shopsysteme standardmäßig vorsehen, ist rechtlich erlaubt. Beim E-Mail-Marketing greifen verschiedene Rechtsgrundlagen, die alle eine Einwilligung für E-Mail-Marketing verlangen:

  • Das Datenschutzrecht:

Kundendaten sind personenbezogene Daten und dürfen datenschutzrechtlich nur dann erhoben, gespeichert und genutzt werden, wenn entweder eine gesetzliche Erlaubnis dafür vorliegt oder die Einwilligung des Kunden. Soweit es um den Zweck der Abwicklung der Bestellung geht, sind E-Mails gesetzlich erlaubt: Bestell-Eingangsbestätigungen, Auftragsbestätigungen, Versandbestätigungen oder Rechnungen usw.
Für andere Zwecke wie Werbung ist die Einwilligung des Kunden für E-Mail-Marketing erforderlich.

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Wettbewerbsrecht:

Auch zivilrechtlich ist grundsätzlich eine Einwilligung für Werbemails erforderlich. Liegt diese nicht vor, können die Empfänger direkt nach §§ 823, 1004 BGB gegen den Versender vorgehen und selbst abmahnen. Das gilt übrigens sowohl für B2C- als auch B2B-Empfänger. Bei fehlender Einwilligung können außerdem Mitbewerber, die Wettbewerbszentralen, Abmahnvereine usw. wettbewerbsrechtlich nach § 7 Abs. 2 UWG abmahnen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

  • Und was sind „WERBE-MAILS“ nun genau?

„Werbung“ ist nach der Rechtsprechung alles, was direkt oder auch letztlich auch nur mittelbar der Umsatzsteigerung eines Unternehmens dient. Unzulässig ohne Einwilligung sind daher Werbe-Mailings mit besonderen Angeboten, Kundenzufriedenheitsanfragen nach der Bestellung oder Lieferung, Warenkorb-Abbrecher-Mails und natürlich auch Newsletter. Solche Mails dienen letztlich der Kundenbindung und damit der Umsatzsteigerung und sind damit Werbe-Mails.

  • WAS können Sie also tun?

Sie müssen als Shopbetreiber die Einwilligung für E-Mail-Werbung bereits beim ersten Kontakt mit dem Kunden einholen:
– über das Registrierungs- oder Bestellformular
– mit einer Checkbox und einem entsprechenden Einwilligungstext
– im Double Opt In-Verfahren

Merken

An den Anfang scrollen