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OLG Köln: Keine Verletzung der „Goldbären“- Marke durch Lindt

Am 11.4.2014 hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden, dass der Schokoladen-Goldbär der Marke Lindt keine Verletzung der geschützten Wortmarke „Goldbär“ von Haribo darstellt (Az: 6 U 230/12).
Die Lindt & Sprüngli AG aus der Schweiz vertreibt einen Schokoladen-Bären, der in goldene Folie eingewickelt ist und eine rote Schleife hat. Das Unternehmen Haribo aus Bonn sah hierin eine Verletzung seiner geschützten Wortmarken „Goldbär“ und „Goldbären“. Die Richter hatten somit unter anderem die schwierige Frage zu entscheiden, inwieweit eine Wortmarke durch eine dreidimensionale Figur verletzt werden kann.
Zunächst stellte das Gericht klar, dass sich eine Marke nicht nur aus Form und Farbe zusammensetzt. Auch der Aufdruck sei maßgeblich. Entscheidend für eine Markenverletzung sei daher der so gewonnene Gesamteindruck.
Im Ergebnis wies das OLG die Klage von Haribo ab. Die Verletzung einer Wortmarke durch eine dreidimensionale Figur könne nur dann vorliegen, wenn der Verbraucher bereits aufgrund der Gestaltung des Lindt-Teddys diesen mit der Wortmarke „Goldbären“ assoziere und damit einen Herkunftshinweis verbinde. Der Verbraucher werde aber den Teddy eher mit dem Lindt-Goldhasen in Verbindungbringen und auf die zutreffende Herkunft schließen. An den Haribo-Goldbären werde der Durchschnittsverbraucher hingegen eher nicht denken.
Des Weiteren erachteten die Richter des OLG die Argumentation von Lindt als schlüssig, wonach das Verpacken des Teddys in die goldene Folie und das Benutzen der roten Schleife lediglich die Fortsetzung der eigenen Produktlinie (Schoko-Hase) deutlich mache. Auch der Aufdruck des Firmenlogos minimiere die Verwechslungsgefahr. Zudem sei nicht nachweisbar, dass Lindt den Begriff „Goldbären“ in unlauterer Weise für sich ausnutzen wolle. Dies hätte das schweizer Unternehmen nicht nötig, da es selbst ein bekannter Süßwarenhersteller sei.
Mit diesem Urteil entschied das OLG anders als das Landgericht Köln in erster Instanz, welches die Markenverletzung bejaht hatte. Beide Parteien hatten jedoch im Vorfeld des Urteils schon angekündigt, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Bildnachweis: © sulupress @ Fotolia.com

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