
No-Reply Bestätigungsmails mit Werbung sind unzulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass automatische No-Reply Bestätigungsmails mit Werbung an Verbraucher unzulässig sind, sofern die Zusendung der E-Mail gegen den erklärten Willen des Verbrauchers geschieht (Urteil vom 15.12.2015, VI ZR 134/15).
Der Fall
In dem zugrundliegenden Fall hatte der klagende Verbraucher seine Versicherung gekündigt und gebeten, die Kündigung per E-Mail zu bestätigen. Statt der geforderten Bestätigung erhielt er allerdings eine automatisierte E-Mail mit folgendem Inhalt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Mails. Sie erhalten baldmöglichst eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre S. Versicherung
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***Diese E-Mail wird automatisch vom System generiert. Bitte antworten Sie nicht darauf. ***“
Nach Erhalt dieser Nachricht rügte der Verbraucher die automatisierte Antwort mit der darin enthaltenen Werbung per E-Mail. Er erklärte ausdrücklich, hiermit nicht einverstanden zu sein.
Auch auf diese E-Mail sowie eine weitere mit einer Sachstandsanfrage zur Kündiung, erhielt der Verbraucher jedoch immer nur eine automatisierte Empfangsbestätigung mit dem gleichen Inhalt.
Schließlich verklagte der Verbraucher die Versicherung darauf, es zu unterlassen, mit ihm zu Werbezwecken ohne sein Einverständnis per E-Mail-Kontakt aufzunehmen, wenn dies wie in den zugrundeliegenden „No-Replay“ E-Mail geschehen ist.
Das sagte der BGH zu No-Reply Bestätigungsmails mit Werbung
Der BGH bestätigte, dass in jedem Fall die „No-Replay“ E-Mail, die der Verbraucher nach seinem ausdrücklich erklärten Wunsch, keine E-Mailkorrespondenz mit Werbezusatz mehr zu erhalten, trotzdem bekommen habe, unzulässig gewesen sei. Es liege eine Verletzung des allemeinen Persönlichkeitsrechts vor.
Fazit
Die Entscheidung des BGH ist zwar letztlich nicht überraschend und zeigt ein weiteres Mal, dass Unternehmen gut beraten sind, sich im Rahmen des E-Mail-Marketings an Recht und Gesetz zu halten, wollen sie keine kostenpflichten Abmahnungen oder Rechtsstreitigkeiten riskieren.
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