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Neues Booklet: Die 26 wichtigsten Urteile im Onlinehandel

Wir haben wieder ein Booklet zu den aktuellen Urteilen im Onlinehandel veröffentlicht. Das Booklet kann kostenlos unter www.res-media.net/booklets heruntergeladen werden.
Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer LL.M. ist Expertin im E-Commerce-Recht und betreut bereits seit 2005 die Kolumne „E-Shop- Rechtstipp“ der Zeitschrift INTERNET World Business. Alle zwei Wochen erscheint dort ein Artikel zu einem aktuellen und wichtigen Urteil für den Onlinehandel. Das jetzt veröffentlichte Booklet enthält eine Zusammenstellung der Artikel aus den 26 Ausgaben des Jahres 2015. Es gibt damit einen Überblick über die wichtigsten Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich.
Hier die Liste der im Booklet enthaltenen Urteilsbesprechungen:
– LG Köln: Notarielle Unterwerfungserklärung
– Abmahnung wegen Facebook Like Button
– EuGH erlaubt Framing von Youtube-Videos
– Online-Handel mit Waren mit Altersbeschränkung
– „Es gilt deutsches Recht“ ist abmahnfähig
– Gängige Zahlungsmittel im Online-Shop
– Autoreply-E-Mail mit Werbung ist zulässig
– Einräumung der Bildrechte bei Amazon ist zulässig
– Ebay-Haftung für markenrechtswidrige Angebote
– Alternative zur Unterlassungserklärung?
– Einstweilige Verfügung: Nicht alles kostet Geld
– Produktbild muss zum verkauften Produkt passen
– Telefonnummer in der Belehrung ist Pflicht
– OLG Köln: „Top-Preise“ sind erlaubt
– Preise nicht nur auf Anfrage
– Schlechte Bewertungen? Kein Schadensersatz
– Werbung „50 % günstiger als … “ muss stimmen
– Amazon-Händler haften für UVP-Angaben von Amazon
– „Outlet“ kann im Online-Handel irreführend sein
– Amazon haftet für fehlende Textilkennzeichnung
– Disclaimer auf der Website einfach löschen!
– Wann beginnt die Frist für den Widerruf?
– Online-Händler müssen EU-Versandkosten angeben
– „Testsieger“ ist auch bei mehreren Siegern zulässig
– Befristete Rabattaktionen nicht verlängern
– 01805-Nummer in der Widerrufsbelehrung
 

 

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