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Neue Domains finden und das Markenrecht beachten

In Zeiten, in denen immer wieder neue Online-Shops, Blogs und andere Homepages in den Weiten des Internets sprießen, sind ein guter Name sowie eine Adresse mit Wiedererkennungswert Gold wert. Doch wie findet man eine solche, ohne die Rechte an einer bereits vorhandenen Domain zu verletzen?
Während viele Unternehmen vor allem nach einem Namen suchen, der individuell und einprägsam ist, wird häufig vergessen, was noch eine wichtige Rolle spielt: Ist es überhaupt zulässig die mühevoll gesuchte und gefundene Bezeichnung zu nutzen? Nicht selten müssen sowohl Administratoren als auch Domaininhaber nach einiger Zeit feststellen, dass ein Dritter seine Rechte verletzt sieht durch die gewählte und registrierte Domain.
Sorgfältige Recherche vermeidet Kosten
Die Folge sind oftmals Abmahnungen, die nicht selten kostspielig sind und eine Verletzung von Urheber- oder Markenrecht vorwerfen. Zudem müssen oft die entsprechenden Anwaltskosten beglichen werden und manchmal sogar fiktive Lizenzgebühren sowie Schadensersatzleistungen.
Diese Probleme lassen sich jedoch vorab vermeiden, indem ausführliche Recherchen angestellt werden, noch bevor die Domain registriert wird. Dies schließt zwar die Gefahr der Domain- und Markenrechtsverletzung nicht aus, minimiert sie aber. Um nicht eine teure Markenrechtskanzlei beauftragen zu müssen, um zu überprüfen, ob ihre gewünschte Domain zulässig ist oder nicht, können Sie beispielsweise auch bei United Domains Hilfe finden.
Im Internet finden sich hilfreiche Tools
Überprüfen Sie in einem ersten Schritt, ob ein Markenschutz für den gewünschten Domainnamen existent ist. Hierfür gibt es verschiedene Tools im Internet, die zu Recherchezwecken dienen. Nach verschiedenen Kriterien können Sie nach ihrem Domainnamen auch auf United Domains suchen.
Außerdem ist es sinnvoll, dass die Markensuche auf europäische Ebene erweitert wird. Dies ist empfehlenswert, weil durch einen Eintrag beim europäischen Markenamt Schutz für das gesamte europäische Gebiet erlangt werden kann.
Als dritten Rechercheschritt sollten Sie eine Suche hinsichtlich Unternehmensbezeichnungen anstellen. Dafür können Sie am besten und unkompliziert das elektronische Handelsregister nutzen, woraus man einen Auszug ziehen kann.
Wenn Sie Ihre Domain und Marke schließlich gefunden haben und diese schützen wollen, hilft Ihnen ein Eintrag ins Trademark Clearinghouse weiter. Dieser ist insbesondere sinnvoll, weil aktuell die von der ICANN genehmigten Top Level Domains (TLDs) und deren Einführung ein großes Thema sind. Für Markeninhaber stellt das ein Problem dar, wird es doch Domaingrabber geben, die von einem bereits etablierten Namen profitieren wollen. Das Trademark Clearinghouse (TMCH) ist dafür da, um Markeninhabern zu ermöglichen, dass ihre Markenrechte bei Einführung der neuen Einführung zentral durchgesetzt werden. Sind Sie Markeninhaber, so werden Sie über getätigte Domainregistrierungen in Kenntnis gesetzt, die mit Ihrer Marke identisch sind. Aber auch Personen, die eine identische Domain registrieren wollen, werden über Ihre geschützte Marke informiert.
Wirkliche Sicherheit bringt ein spezialisierter Anwalt
Mit diesen Schritten können Sie das Risiko einer Abmahnung reduzieren, obwohl ein Risiko bleibt für Markenrechte, die sich über den Wortlaut heraus erstrecken und beispielsweise auch ähnliche Bezeichnungen berühren. Ein solches Problem ergibt sich beispielsweise bei eingeschobenen Buchstaben zwischen zwei Wortbestandteilen.
Weil die Anzahl der geschützten Domains täglich wächst, wird es auch täglich schwieriger eine eigene zu finden, weil Überschneidungen fast überall zu vermuten sind. Um jegliches Risiko zu eliminieren sollte eine Anwaltskanzlei aufgesucht werden, die auf solche Fälle spezialisiert ist.
Bildnachweis: © Nerlich Images @ Fotolia.com

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