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Framing von You Tube-Videos ist zulässig

Das Framing von You Tube-Videos auf der eigenen Webseite ist urheberrechtlich zulässig (Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 21.10.2014 – Rs. C-348/13).
Ein Hersteller von Wasserfiltersystemen ein Video zum Thema „Wasserverschmutzung“ produzieren lassen. Er klagte gegen die Handelsvertreter eines Konkurrenzunternehmens, da diese das Video per Framing auf ihren eigenen Internetseiten eingebunden hatten, um eigene Angebote zu bewerben.
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Framing „keine öffentliche Wiedergabe“ sei. Es werde weder ein anderes technisches Verfahren genutzt, noch werde der Film einem neuen Publikum zugänglich gemacht, an das die Inhaber des Urheberrechts bei ihrer Veröffentlichung nicht gedacht hätten. Es liege letztlich nur ein Hyperlink zu einem urheberrechtlich geschützten Werk vor. Unerheblich sei demgegenüber, dass aufgrund des Framings der unzutreffende Eindruck erweckt werde, das verlinkte Werk stamme von der verlinkenden Website selbst. Da der Film auf You Tube frei zugänglich sei, sei davon auszugehen, dass die Inhaber des Urheberrechts mit Erlauben der Wiedergabe an alle Internetnutzer als Publikum gedacht hätten.
Shopbetreiber, die zu Werbezwecken bei You Tube Werbefilme veröffentlichen, sollten in jedem Falle ein Logo als „Wasserzeichen“ mitlaufen lassen. Dann dürfte das Interesse von Konkurrenten eher gering sein, die Filme für die eigenen Webseiten zu übernehmen.
Bildnachweis: © vector_master – Fotolia.com
 

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