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Frage des Monats im Urheberrecht: Was kann ich tun, wenn jemand Fotos von meiner Website übernimmt?

Das kommt darauf an, ob man die „Aktivlegitimation“ dafür innehat, gegen die unberechtigte Nutzung der Fotos vorzugehen.
Das ist zum einen dann der Fall, wenn man Urheber ist, die Fotos also selbst gemacht. Dann darf man aber die ausschließlichen Nutzungsrechte nicht an einen Dritten übertragen haben. Wer als Fotograf die Fotos exklusiv weiterverkauft hat, kann nämlich später selbst keine Ansprüche mehr geltend machen, wenn er die Fotos irgendwo entdeckt.
Zum anderen ist man aktiv legitimiert, wenn man die Fotos zwar nicht selbst gemacht hat, aber die ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen bekommen hat. Diese kann man direkt vom Urheber erlangen oder aber von einem Dritten, der die ausschließlichen Nutzungsrechte innehatte und weiterverkaufen durfte. Es empfiehlt sich, sich zu vergewissern, dass der Dritte vor der Übertragung auch tatsächlich die ausschließlichen Nutzungsrechte besaß, weil im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Rechtekette bis zum Urheber zurück lückenlos bewiesen werden muss.
Ein Sonderfall liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer die Fotos gemacht hat und in seinem Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass es zu seinen Aufgaben gehört, Fotos für die Website anzufertigen. Dann gehen die ausschließlichen Nutzungsrechte automatisch auf den Arbeitgeber über, so dass dieser dann auch gegen die Nutzung durch Dritte vorgehen kann.

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