Überspringen zu Hauptinhalt

Frage des Monats – dieses Mal im Markenrecht

„Ich habe eine eingetragene Wort-/Bildmarke, jetzt wurde nur der Wortbestandteil geschäftlich im gleichen Dienstleistungsbereich benutzt. Kann ich dagegen vorgehen?“
Ich leite hier ein mit der Standardantwort der Juristen: „Es kommt drauf an“. Das ist natürlich wenig hilfreich. Also schaue ich mir die eingetragene Marke genauer an. Mir fällt auf, dass der grafisch dargestellte Teil der Marke, also das Logo, den weitaus dominanteren und damit prägenderen Anteil der Marke ausmacht. Der Wortbestandteil befindet sich am unteren Rand des Logos. Auch optisch nicht sofort ins Auge fallende Bestandteile der Marke können in Ausnahmefällen prägend sein. Dann müsste das Wort oder die Wortkombination besonders einprägsam, originell oder originär sein. Vor allem aber müsste sie losgelöst vom grafischen Element ebenfalls eintragungsfähig sein und nicht nur rein beschreibend, was hier leider nicht der Fall war. Da im Regelfall in solchen Konstellationen oft nur der Wortbestandteil durch Wettbewerber übernommen wird, hat die Marke für den Inhaber quasi keinen Nutzen.
 

  • Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Ttel_FAQ_MarkenrechtKostenloses Booklet
FAQ zum Markenrecht
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Anmeldung von Marken
Juli 2015, Format 12 x 12 cm, 28 Seiten,
pdf-Datei, 1,4 MB
 
Jetzt hier downloaden!
 

An den Anfang scrollen