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Die Infos zur neuen Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 – Was Onlinehändler zum neuen Widerrufsrecht wissen müssen

Unsere Kanzlei hat die wichtigsten Informationen für Onlinehändler zur neuen Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU (VRRL) im Fernabsatz auf unserer Kanzleiwebsite unter www.res-media.net/service/VRRL zusammengestellt.
Am 14.06.2013 verabschiedete der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der VRRL. Das Gesetz ist einsehbar im Bundesgesetzblatt Teil I , 2013, Nr. 58 vom 27.09.2013, Seite 3642. Die Änderungen für den Oninehandel betreffen im Wesentlichen das Bürgerliche Gesetzbuches (BGB) und das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und treten am 13.06.2014 in Kraft.
Wir haben die wichtigsten Änderungen, die sich für Onlinehändler im Bereich b2c (business-to-consumer), also beim Internetverkauf an Verbraucher ergeben, in einer übersichtlichen Infobox zusammen gestellt.
Themen u.a. (werden ständig ergänzt und erweitert):
– Europaweites, einheitliches Widerrufsrecht
– Erleichterte Widerrufserklärung für den Verbraucher
– Erstattung der Hinsendekosten
– Rücksendekosten trägt Verbraucher
– kein Rückgaberecht mehr
– Neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht, Download
– Änderungen beim Wertersatz
 

 

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