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Checkout Bestellübersicht

Der Checkout bei Amazon ist rechtswidrig

Der Checkout bei Amazon mit der Verlinkung von der Bestellübersichtsseite auf die jeweilige Artikelbeschreibung ist rechtswidrig, da so die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nicht erfüllt werden (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28.11.2019, Az. I ZR 43/19).

Der Fall

Auf der Bestellübersichtsseite waren beim Verkauf eines Sonnenschirms über Amazon zwar Größe und Kaufpreis, nicht aber auch Material und Gewicht angegeben. In einem weiteren Fall fehlten bei einem Kleid die Pflegehinweise und die Faserzusammensetzung auf der Übersichtsseite. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München, wonach eine Verlinkung im Checkout auf die wesentlichen Eigenschaften der Ware zur Erfüllung der Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nicht zulässig ist. Danach müssten Händler Verbraucher unmittelbar vor dem Absenden der Bestellung über die wesentlichen Eigenschaften der Ware informieren.

Fazit zum Checkout bei Amazon

Gemäß § 312 j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Unternehmen, die im Fernabsatz an Verbraucher verkaufen, besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr zu erfüllen. Danach muss der Verbraucher unmittelbar, bevor er seine Bestellung abgibt, über die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen klar und verständlich in hervorgehobener Weise informiert werden (§ 312 j Abs. 2 BGB). Nach Auffassung des BGH reicht es dabei nicht, auf die Artikelbeschreibungen zurück zu verlinken, sondern es müssen alle Pflichtinformationen in der Bestellübersichtsseite direkt wiederholt werden.

Damit steht jetzt fest, dass auch die gesetzlichen Angaben – wie etwa zu Textilien, Lebensmitteln oder Elektrogeräten – direkt in die Bestellübersichtsseite zu übernehmen sind. Eine Umsetzung dieser Vorgaben, die nicht nur für Amazon-Händler, sondern für jeden B2C-Online-Shop überhaupt gelten, dürften den Online-Handel vor große Probleme stellen.

 

Bildnachweis für diesen Beitrag: NaMaKuKi – stock. adobe. com

 

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