anonymizeIP: Google Analytics ist ohne den Quellcode-Zusatz rechtswidrig
Setzt ein Webseitenbetreiber Google Analytics ohne den Quellcode-Zusatz „anonymizeIP“ ein, können Webseitenbesucher abmahnen und stehen den Webseitenbesuchern Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zu (Urteil des Landgerichts Dresden vom 11.01.2019, Az. 1a O 1582/18).
Der Fall:
Der Besucher einer gewerblichen Webseite hatte deren Betreiber verklagt, da er den Tracking-Dienst Google Analytics ohne den Code-Zusatz “ anonymizeIP “ eingebunden hatte. Daher wurde die vollständige IP-Adresse des Webseitenbesuchers an Google weitergeleitet. Der Kläger hat das – als Verbraucher – herausgefunden, da er ein Tool zum Scannen der Webseite entwickelt hatte.
Das entscheid das Gericht zu anonymizeIP:
Das Landgericht Dresden sprach dem Webseitenbesucher sowohl einen Unterlassungsanspruch, als auch einen Auskunfts- und Schadensersatzanspruch gegen den Webseitenbetreiber zu. Er habe abmahnen dürfen, da er durch die unzulässige Datenübertragung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei.
Der Webseitenbetreiber habe das informationelle Selbstbestimmungsrecht seiner Webseitenbesucher verletzt. IP-Adressen gehörten zu den personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Webseitenbetreiber hätte daher vor Übertragung der Daten an Google dieEinwilligung der Webseitenbetreiber nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO einholen müssen. Das habe er jedoch nicht getan. Er hätte daher über die Einfügung des Codeszusatzes „anonymizeIP“ verhindern müssen, dass die IP-Adresse überhaupt an Google weitergeleitet werde. Auch das habe er nicht getan.
Fazit zu anonymizeIP:
Es ist nicht neu, dass der Einsatz von Google Analytics datenschutzrechtlich u. a. voraus setzt, die IP-Adressen der Nutzer nur verkürzt zu übertragen. Mit dem Urteil wurden jedoch erstmals einem Nutzer direkte Ansprüche wegen eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung zugesprochen. Google Analytics darf daher nicht ohne den Zusatz „anonymizeIP“ betrieben werden.
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