Überspringen zu Hauptinhalt

BGH: Zulässige Zeugnisaktion des Media Markts

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Werbeaktion des Media Marktes, bei dem jeder Schüler pro „Eins“ im Zeugnis 2 EUR Kaufpreisermäßigung erhielt, zulässig war (Urteil vom 03.04.2014, Az.: I ZR 96/13).
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte den Media Markt abgemahnt, da die Werbung explizit an Kinder gerichtet gewesen sei, deren Unerfahrenheit ausgenutzt und unzulässig zum Kauf aufgefordert habe. Die Karlsruher Richter verneinten jedoch den Wettbewerbsverstoß. Zwar habe es sich um eine an Kinder gerichtete Aufforderung zum Kauf gehandelt, jedoch sei diese nicht auf eine bestimmte Ware bezogen gewesen. Vielmehr habe die Zeugnisaktion für das gesamte Warensortiment des Elektromarktes gegolten. Auch ein Verstoß gegen § 4 Nr. 1 und Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb scheide aus. Die Werbung habe weder einen unangemessenen, unsachlichen Einfluss auf die Entscheidung der Kinder gehabt, noch habe sie die Ausnutzung der Unerfahrenheit der Schulkinder dargestellt.
An Kinder und Jugendliche gerichtete Werbung ist damit nicht grundsätzlich wettbewerbswidrig, sondern muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um unzulässig zu sein.
Bildnachweis: © Anatoly Maslennikov @ fotolia.com
 

An den Anfang scrollen