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Personen Fotografieren Sich Im Büro

Arbeitsplatz und Social Media: Was dürfen Sie teilen, was nicht?

Social Media ermöglicht es uns, jederzeit mit Freunden und Bekannten in Kontakt zu bleiben und unseren Alltag zu teilen. Doch während es verlockend ist, Einblicke in das Arbeitsleben zu geben – sei es durch ein Selfie am Arbeitsplatz, ein lustiges Foto von einer Firmenveranstaltung oder ein Schnappschuss aus einem Teammeeting – kann dies schnell zu Problemen führen. Ärger mit dem Arbeitgeber, Konflikte mit Kollegen, rechtliche Konsequenzen und sogar negative Auswirkungen auf zukünftige Jobchancen sind mögliche Folgen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fallstricke es beim Teilen von Arbeitsplatzfotos gibt und wie Sie diese vermeiden können.

Posten von Arbeitsplatzfotos: Was gilt es zu beachten?

Auch im Internet gelten klare Regeln: Die Interessen des Arbeitgebers und die Rechte Dritter müssen respektiert werden. Folgende rechtliche Aspekte sind beim Teilen von Arbeitsplatzfotos zu beachten:

  • Fotografierverbot am Arbeitsplatz
  • Rücksichtnahme auf Arbeitgeber und Kollegen
  • Recht am eigenen Bild Dritter
  • Persönlichkeitsrechte Dritter
  • Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung
  • Urheberrechte an Fotos

Rechtslage: Darf ich am Arbeitsplatz fotografieren?

Zunächst sollten Sie prüfen, ob in Ihrem Unternehmen ein Fotografierverbot besteht. Solche Verbote finden sich häufig in sensiblen Arbeitsbereichen, etwa bei Unternehmen mit vertraulichen Informationen oder besonderen Sicherheitsanforderungen. Die Regelungen können im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung, in der Hausordnung oder durch eine Weisung des Arbeitgebers festgelegt sein.

Besteht ein Fotografierverbot, dann dürfen Sie weder Bilder aufnehmen noch veröffentlichen. Verstöße können arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder im Extremfall eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Vertrauliche Informationen preisgeben? Lieber nicht!

Arbeitnehmer sind verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse ihres Arbeitgebers zu schützen. Vertrauliche Informationen dürfen weder direkt noch indirekt auf Fotos erkennbar sein. Folgende Inhalte sollten Sie niemals posten:

  • Geheime Projekte vor der offiziellen Ankündigung
  • Dokumente oder Whiteboards mit Strategien und Plänen
  • Prototypen oder Produktentwicklungen
  • Computerbildschirme mit vertraulichen Daten
  • Geschützte Bereiche wie Fertigungsstätten

Je nach Art der Veröffentlichung drohen arbeitsrechtliche Maßnahmen, Schadensersatzklagen und rechtliche Konsequenzen.

Personenfotos: Recht am eigenen Bild beachten

Fotos, auf denen Kollegen, Vorgesetzte oder Geschäftspartner erkennbar sind, dürfen Sie nur mit deren Zustimmung veröffentlichen. Gemäß § 22 KUG hat jeder das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wo sein Bildnis verwendet wird. Dies gilt auch für Fotos aus dem Intranet oder private Gruppen auf Social Media – ohne ausdrückliche Zustimmung ist eine Veröffentlichung nicht erlaubt.

Datenschutz und Urheberrecht bei Arbeitsplatzfotos

Fotos, die personenbezogene Daten enthalten, können Datenschutzverstöße darstellen. Informationen wie Namensschilder, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder andere Details, die Rückschlüsse auf persönliche Merkmale zulassen, dürfen ohne Zustimmung der Betroffenen nicht veröffentlicht werden.

Jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt – auch Schnappschüsse. Wenn Sie Fotos posten, die Sie nicht selbst aufgenommen haben, benötigen Sie die Zustimmung des Urhebers oder des Nutzungsberechtigten. Dies gilt auch für Bilder aus dem Unternehmens-Intranet oder solche, die Ihnen per E-Mail oder Messenger zugesandt wurden.

Beiträge über Kollegen: Vorsicht vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Beiträge oder Fotos, die Kollegen diffamieren, lächerlich machen oder diskriminieren, können ernsthafte rechtliche Folgen haben. Beispiele:

  • Mobbing oder Demütigung durch wiederholtes Posten beleidigender Inhalte
  • Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung oder Behinderung
  • Verleumdung durch die Verbreitung falscher Informationen
  • Belästigung durch unangemessene oder bedrohliche Inhalte

Betroffene können gegen solche Handlungen selbstverständlich vorgehen und beispielsweise Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz geltend machen.

Job-Bewerbungen und Social Media: Risiken minimieren

Bedenken Sie, dass potenzielle Arbeitgeber möglicherweise Ihre Social-Media-Profile prüfen. Fotos, die Sie am Arbeitsplatz zeigen, könnten einen negativen Eindruck hinterlassen, wenn sie als unprofessionell wahrgenommen werden oder vertrauliche Informationen preisgeben.

Tipp: Überprüfen Sie Ihre Profile vor einer Bewerbung und entfernen Sie problematische Inhalte.

Fazit: Social Media und Arbeitsplatzfotos – Das sollten Sie beachten

❗️ Respektieren Sie das Recht am eigenen Bild anderer Personen. Veröffentlichen Sie keine Fotos von Kollegen oder Vorgesetzten ohne deren Zustimmung.
❗️ Schützen Sie vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten.
❗️ Achten Sie auf das Urheberrecht. Verwenden Sie keine fremden Fotos ohne Erlaubnis.
❗️ Vermeiden Sie Inhalte, die potenzielle Arbeitgeber abschrecken könnten.

👉 Im Zweifel: Keine Fotos vom Arbeitsplatz posten!

Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Beratung.

Wenn Sie unsicher sind, welche Inhalte Sie posten dürfen, oder rechtliche Probleme vermeiden möchten, stehen wir Ihnen als erfahrene Anwälte zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und biete klare, praxisnahe Beratung. Kontaktieren Sie uns gerne!

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