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Angaben zur Energieeffizienzklasse können verlinkt werden

Die Angabe der Energieeffizienzklasse eines Elektrogerätes in einem Online-Shop ist auch auf einer gesonderten Webseite zulässig (BGH, Urteil vom 04.02.2016 – Az.: I ZR 181/14).
Nach einer EU-Verordnung muss ein Händler bei Werbung eines bestimmten Fernsehgerätemodells mit energie- oder preisbezogenen Informationen auch dessen Energieeffizienzklasse angeben. Die Beklagte verkaufte in ihrem Online-Shop unter anderem Fernsehgeräte. Unter der Abbildung eines der Geräte befand sich ein Link mit der Bezeichnung „Details zur Energieeffizienz“. Auf der verlinkten Website war auch die Energieeffizienzklasse zu finden. Der Kläger war der Ansicht, die Beklagte hätte zur Erfüllung ihrer Pflicht die Angaben auf derselben Seite wie die des Angebots machen müssen. Das Gericht sah den Antrag des Klägers als unbegründet an. Ein Link, der zu den Angaben zur Energieeffizienzklasse führe reiche jedenfalls dann aus, wenn der Link in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht sei und er klar und deutlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Energieeffizienzklasse zu erkennen sei. Dem Wortlaut der EU-Verordnung sei nicht zu entnehmen, dass die Angabe auf derselben Seite zu erfolgen habe.
 
 

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