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Verwendung fremder Amazon-Bilder kann Urheberrechte verletzen

Die automatisierte Verwendung fremder Produktfotos über Amazon verletzt fremde Urheberrechte, wenn die Bilder die Unternehmenskennzeichnung des ursprünglichen Händlers tragen. Die Lizenzeinräumung zwischen dem ursprünglichen Händler und Amazon gibt nachfolgenden Händlern kein wirksames Nutzungsrecht (Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 04.02.2011, Az.: 4 HK O 9301/10).
Amazon-Händler gewähren der Plattform vertraglich die „nicht-exklusive, weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Verwendung aller eingetragenen Markenzeichen, Handelsnamen und der Namen und Darstellungen aller im Material auftretenden Personen“. Auf dieser Grundlage stellte Amazon anderen Händlern Produktfotos zur Verfügung. Ein Verkäufer hatte solch ein Bild mit dem Eindruck eines fremden Handelsnamens verwendet, um sein eigenes Angebot auf der Facebook-Plattform zu illustrieren.
Zu Unrecht, wie das LG Nürnberg-Fürth entschied. Die Lizenzeinräumung zwischen Amazon und dem ursprünglichen Händler für Namen, eingetragene Marken und Darstellungen sei eine überraschende AGB-Klausel und unzulässig.
Aufgrund des Urteils sollten Amazon-Händler nur solche Fotos Dritter nutzen, die keine fremden Kennzeichen tragen. Sonst drohen Abmahnungen und Schadensersatzansprüche.

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme besuchen Sie bitte unsere Seite www.res-media.net oder wenden Sie sich direkt an shb@res-media.net.
Sabine Heukrodt-Bauer
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Informationstechnologierecht

Bildnachweis: © dundanim – fotolia.com

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