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Vertriebsbeschränkungen im Onlinehandel können zu Schadenersatz führen

Mit Urteil vom 13.11.2013 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass eine Vertriebsbeschränkung gegenüber dem Onlinehandel kartellrechtswidrig ist und einen Schadenersatzanspruch auslöst (Az. VI U Kart 11/13).
Ein Hersteller von Badarmaturen gewährte Großhändlern spezielle Rabatte, wenn sie sich verpflichteten, die Produkte nicht an Onlinehändler zu vertreiben. Dagegen wendete sich ein Onlineshopbetreiber, dem die Herstellerrabatte nicht gewährt wurden. Er klagte auf Zahlung von 2 Millionen Euro Schadenersatz wegen gezielter Behinderung seines Onlinegeschäftes. Das Gericht sprach dem Onlinehändler den Anspruch in Höhe von 1 Million Euro zu, da er einen höheren Betrag nicht nachweisen konnte.  Die Vertriebsvereinbarung behindere gezielt den Absatz über das Internet. Die dadurch entstehenden Umsatzeinbußen seien deshalb zu ersetzen. Dabei hafte der Geschäftsführer des beklagten Herstellers auch persönlich, da er die Fachhandelsvereinbarung in seiner Tätigkeit aktiv unterstützt habe.
Im Dezember 2011 hatte sich das Bundeskartellamt bereits mit diesem Fall beschäftigt und die Fachhandelsvereinbarung für kartellrechtswidrig erklärt. Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung Signalwirkung auf den Onlinehandel hat.
Bildnachweis: © shoot4u – Fotolia.com
 

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