Üble Nachrede im Netz: Was tun bei falschen Anschuldigungen?
In Zeiten zunehmender Anonymität im Internet nehmen bewusst unwahre und rufschädigende Äußerungen zu. Diese Angriffe, die darauf abzielen, das Ansehen, die Würde oder die Ehre einer Person in der Öffentlichkeit zu verletzen, stellen eine ernsthafte Bedrohung dar. Solche unwahren Tatsachenbehauptungen, die in Schädigungsabsicht verbreitet werden, überschreiten die Grenzen der Meinungsfreiheit und greifen tief in die Persönlichkeitsrechte ein. In solchen Fällen bieten sowohl das Zivil- als auch das Strafrecht Abwehr- und Sanktionsmöglichkeiten. Doch wie kann man sich effektiv gegen falsche Anschuldigungen im Netz wehren? In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Schritte und Schutzmaßnahmen, die Betroffenen zur Verfügung stehen.
Wann kann eine Rufschädigung vorliegen?
Das Internet bietet einen Nährboden für die üble Nachrede. Nachrichten und Tatsachenbehauptungen verbreiten sich auf Social Media durch Teilen, Liken und Retweeten sehr rasant. Daher ist es nicht überraschend, dass die üble Nachrede auf vielen Social-Media-Plattformen und Bewertungsportalen allgegenwärtig ist. Eine rufschädigende und nicht nachzuweisende Tatsachenbehauptung stellt eine Straftat dar und kann als üble Nachrede geahndet werden.
Was genau ist die üble Nachrede?
Üble Nachrede gemäß § 186 StGB ist ein Ehrdelikt. Dieser Tatbestand umfasst die Behauptung einer unwahren, ehrverletzenden Tatsache über eine Person gegenüber Dritten. Ein Ehrdelikt liegt vor, wenn die strafbare Handlung die persönliche Ehre eines anderen Menschen verletzt.
Voraussetzungen für Üble Nachrede:
- Behauptung oder Verbreitung von Tatsachen: Der Täter stellt Behauptungen auf oder verbreitet diese.
- Verletzung der Ehre des Opfers: Die Aussagen zielen darauf ab, die Ehre des Opfers herabzusetzen.
- Unbeweisbarkeit der Aussagen: Die behaupteten Tatsachen lassen sich nicht als wahr beweisen.
Diese Äußerungen zielen meist darauf ab, die betroffene Person herabzuwürdigen oder verächtlich zu machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Täter weiß, dass die Äußerung unwahr ist, oder ob er von der Wahrheit ausgeht. Daher ist es essenziell, keine unwahren Behauptungen weiterzuverbreiten, um sich nicht strafbar zu machen.
Formen der Rufschädigung im Internet
Rufschädigung im Internet kann in verschiedenen Formen auftreten, darunter:
- Cybermobbing: In Internetforen oder sozialen Netzwerken dient das Internet als „Stammtisch“ für Beleidigungen.
- Unvollständige Berichterstattung: Wenn in der Berichterstattung keine Anonymisierung der Person oder des Unternehmens vorgenommen wird.
- Verbreitung von Unwahrheiten oder Gerüchten: Zum Beispiel „XY ist ein Verbrecher“.
- Ungerechtfertigte Bewertungen: Auf Bewertungsportalen werden potenzielle Vertragspartner bewusst verunglimpft, z.B. „Arzt X ist ein Quacksalber, dessen Diagnosen Unfug sind. Suchen Sie lieber einen anderen Arzt auf!“
- Schmähkritik: Äußerungen, die einzig den Zweck verfolgen, jemanden in ein schlechtes Licht zu rücken, wie die Bezeichnung einer Prominenten als „…sieht aus wie eine Mischung aus: der Joker, einem Schimpansen, Michael Jackson und Tatjana Gsell“. Für eine solche Aussage wurde Bushido vor einigen Jahren verurteilt.
- Rufschädigende Äußerungen: Auf sozialen Plattformen, wie die Bezeichnung eines Investors als „Firmenräuber“.
Diese Formen der Rufschädigung zeigen, wie vielfältig und gefährlich üble Nachrede im Internet sein kann. Es ist wichtig, sich dieser Gefahren bewusst zu sein und entsprechend zu handeln, um sich zu schützen.
Sie sind von einer Rufschädigung betroffen? – Das können Sie tun!
Rechtliche Relevanz von Äußerungen
Nicht jede als beleidigend empfundene Äußerung zieht automatisch rechtliche Konsequenzen nach sich. Entscheidend ist, ob bewiesen werden kann, dass die Äußerung unwahr ist. Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen. Ist eine Tatsachenbehauptung wahr oder handelt es sich um eine zulässige Meinungsäußerung, liegt keine Rufschädigung vor.
Strafrechtliche Konsequenzen
Üble Nachrede kann laut Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Wenn die Tat öffentlich begangen wurde, kann die Strafe sogar bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug betragen. Häufig wird üble Nachrede jedoch nicht ausreichend verfolgt, weil die betroffenen Personen nicht wissen, wie sie sich wehren können.
Schritte zur Verteidigung gegen Rufschädigung
Beweissicherung
Der erste Schritt zur Verteidigung ist die Sicherung ausreichender Beweise. Erstellen Sie rechtssichere Screenshots der rufschädigenden Äußerungen, wobei das Datum klar erkennbar sein muss.
Strafrechtliches Vorgehen
Nach der Beweissicherung sollten Sie eine Strafanzeige stellen, um sicherzustellen, dass die üble Nachrede auch strafrechtlich verfolgt wird. Dies kann unproblematisch im Internet erfolgen.
Zivilrechtliches Vorgehen
Parallel zum strafrechtlichen Vorgehen ist es sinnvoll, zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Dies ist wichtig, um die rufschädigenden Behauptungen aus dem Internet zu entfernen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch eine Geldentschädigung verlangt werden. Da der strafrechtliche und der zivilrechtliche Prozess unterschiedliche Ziele haben, sollten beide gleichzeitig verfolgt werden. Im strafrechtlichen Prozess geht es darum, die Täter zu bestrafen, während es im zivilrechtlichen Prozess darum geht, die Behauptungen aus dem Internet zu entfernen.
Zivilrechtliche Ansprüche
Wenn Sie wissen, wer für den Schaden verantwortlich ist, können Sie direkt gegen den Verursacher vorgehen und die folgenden Ansprüche geltend machen:
- Löschung: Sie können die Löschung des rufschädigenden Inhalts verlangen und den Verursacher abmahnen. Damit erreichen Sie schnellstmöglich, dass die Rufschädigung beseitigt und eine weitere Verbreitung verhindert wird. Dazu steht Ihnen ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch zu.
- Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Durch das Verlangen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung können Sie sicherstellen, dass der Verursacher verletzende Verhalten auch in Zukunft einstellt.
- Schadensersatzanspruch: Hierbei ist wichtig, dass Sie darlegen können, dass der Schaden im direkten Zusammenhang mit der Rufschädigung steht, was oft schwierig ist.
- Anspruch auf Schmerzensgeld: Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu haben, muss eine besonders schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung vorliegen. Dies wäre der Fall, wenn selbst eine Gegendarstellung Ihren Ruf nicht wiederherstellen könnte.
Welche Ihrer Rechte kann bei einer Rufschädigung betroffen sein?
Durch unwahre und herabwürdigende Äußerungen im Internet können verschiedene Ihrer Rechte verletzt werden. Rufschädigende Aussagen greifen tief in Ihre persönliche und berufliche Sphäre ein und können erhebliche negative Auswirkungen haben. Im Folgenden werden die wichtigsten Rechte erläutert, die bei einer Rufschädigung betroffen sein können.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt das Recht jedes Einzelnen, selbst zu bestimmen, wie seine Person in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Eine rufschädigende Äußerung verletzt dieses Recht, da sie das öffentliche Bild einer Person ohne deren Zustimmung negativ beeinflusst.
Allgemeines Unternehmenspersönlichkeitsrecht
Das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG) schützt die Darstellung Ihres Unternehmens in der Öffentlichkeit. Unwahre und abträgliche Aussagen können den Ruf und die wirtschaftliche Stellung Ihres Unternehmens erheblich schädigen. Dieses Recht gewährleistet, dass Ihr Unternehmen vor solchen Eingriffen geschützt ist.
Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB) schützt die wirtschaftliche Position Ihres Unternehmens. Rufschädigende Äußerungen, die das Vertrauen in Ihr Unternehmen untergraben oder zu wirtschaftlichen Einbußen führen, stellen einen Eingriff in dieses Recht dar. Dieses Recht bietet Schutz vor ungerechtfertigten Angriffen auf die wirtschaftliche Grundlage Ihres Betriebs.
Konsequenzen bei Verletzung dieser Rechte
Die Verletzung dieser Rechte durch rufschädigende Äußerungen im Internet kann weitreichende Konsequenzen haben, sowohl auf persönlicher als auch auf wirtschaftlicher Ebene. Es ist daher wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und sich aktiv gegen solche Angriffe zu wehren, um die eigene Reputation und die des Unternehmens zu schützen.
Üble Nachrede – Fazit
Rufschädigungen im Internet können erhebliche persönliche und wirtschaftliche Schäden verursachen. Unwahre und herabsetzende Äußerungen verletzen Grundrechte und können straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Betroffene sollten schnell handeln, Beweise sichern und rechtliche Schritte einleiten, um ihre Reputation zu schützen und die Verbreitung falscher Behauptungen zu stoppen.