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Sinn oder Unsinn von E-Mail-Disclaimern

Sicher kennen Sie alle Hinweistexte in E-Mails, die so oder ähnlich lauten: „Diese E-Mail enthält möglicherweise vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet.“ Wenn Sie sich dabei fragen, was das für Sie zu bedeuten hat, können wir Sie beruhigen. Hier ist kein Grund zur Sorge angebracht. Solche sogenannten „Disclaimer“ haben rechtlich nämlich keinerlei Wirkung und verpflichten niemanden.
Zunächst ist festzustellen, dass Empfänger von E-Mails mit solchen Disclaimern gegenüber dem Absender, der zum Beispiel irrtümlich eine Mail versendet, zu nichts verpflichtet sind. Dazu wäre rechtlich gesehen ein Vertrag erforderlich. Hierfür gilt jedoch das gleiche, wie für sonstige Verträge: Es wird eine übereinstimmende Willenserklärung, also ein Angebot und eine Angebotsannahme benötigt. Erhalten Sie einfach eine Mail mit einem E-Mail-Disclaimer, haben Sie aber ins nichts eingewilligt. Aufforderungen und Verbote wie, „… informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail.“ erzeugen also keinerlei rechtliche Verpflichtungen für Sie. Sie müssen gar nichts tun und auch niemanden informieren.
Unabhängig davon können aber gesetzliche Tatbestände greifen, wenn Sie die Irrläufer-Mail selbst „nutzen“. Auch wenn ein Disclaimer rechtlich keine Wirkung hat, gilt natürlich trotzdem das Gesetz – übrigens vollkommen unabhängig davon, ob in einer Mail ein Disclaimer vorhanden ist oder nicht:
Es ist unzulässig, E-Mails unerlaubt zu kopieren oder unbefugt weiterzugeben. Hier können im Strafrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht die verschiedensten Verbote greifen. Darauf müssen Sie aber die Empfänger Ihrer E-Mails nicht übereinen Disclaimer hinweisen, d.h. die gesetzlichen Regelungen gelten natürlich „einfach so“.
E-Mail Disclaimer sind im deutschen Recht also völlig sinnlos. Sie können diese getrost ignorieren. Eigene Disclaimer in E-Mails können gefahrlos einfach gelöscht werden.
Bildnachweis: Emin Ozkan – fotolia.com

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