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Änderung der Facebook-AGB- ortsbasierte und stärker personalisierte Werbung 2015

Facebook informiert seine Nutzer seit November 2014 über Änderungen seiner Nutzungsbedingungen, die am 30. Januar 2015 in Kraft treten sollen. Betroffen sind dabei auch Regelungen zum Datenschutz, die eine weitergehende Datennutzung erlauben sollen.
Die Betreiber von Facebook beabsichtigen unter anderem, Werbung gezielter auf die Einzelnutzer abzustimmen. Ermöglicht werden soll dies durch Überwachung und Auswertung des Surfverhaltens der Nutzer im Internet, etwa durch Cookies, Pixeltags oder Plugins auf anderen Webseiten. Weiterhin sollen hierfür die Apps auf mobilen Endgeräten ausgewertet werden. Dies betrifft auch die Verarbeitung von Standortdaten, sofern diese Facebook mitgeteilt werden. Solche Informationen können sodann mit den Daten von Freunden sowie mit Werbeanzeigen verknüpft werden. Auch die Gerätekennung soll ausgewertet werden. Der Facebook Nutzer erhält hierzu einzelne Hinweise des Anbieters, wie er die Verwendung seiner Daten steuern und die Zuschaltung von Werbung kontrollieren kann.
Ursprünglich sollten die neuen Datenrichtlinien des Netzwerkes – ebenso wie die neuen Nutzungsbedingungen bereits zum 30. November 2014 in Kraft treten. Zuvor hatte sich jedoch das Verbraucherschutzministerium in einem ablehnenden Brief an Facebook gewandt. Dabei wurde unter anderem beanstandet, „dass Facebook immer noch die Tendenz aufweise, sich allumfassende und pauschale Ermächtigungen einzuholen, „ohne dass im Einzelnen erläutert wird, ob und wie diese Pauschalermächtigungen überhaupt genutzt werden““. Kritisiert wurde ferner, dass die Regelungen von Facebook oftmals zu unkonkret und letztlich immer noch zu lang seien.
Nutzer haben noch bis Ende des Monats Zeit, sich mit den dann geltenden Regelungen von Facebook auseinanderzusetzen. Die Zustimmung für die neuen Regelungen soll durch die weitere Nutzung der Facebookdienste nach dem Einführungsdatum erfolgen.
Bildnachweis: Steffen Persiel – Fotolia

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