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Rechtskonformität im internationalen B2C-Handel sicherstellen – Eine Übersicht mit Checkliste

Bei der Internationalisierung von Deutschland aus hat ein Shopbetreiber den Vorteil, dass hierzulande in vielen Punkten mit die strengsten Rechtsvorschriften überhaupt gelten. Trotzdem kann es Abweichungen geben. Daher ist es wichtig, die Rechtskonformität des B2C-Onlineshops auch im jeweiligen Zielland sicherzustellen.
In erster Linie gilt es, die Artikelbeschreibungen, das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anzupassen. Dabei darf in den AGB durchaus vereinbart werden, dass deutsches Recht gilt. Nach der EU-Verordnung ROM I 4 darf der Verbraucher jedoch durch solche Vereinbarungen rechtlich nicht schlechter gestellt werden als in den gesetzlichen Bestimmungen seines Heimatlandes festgehalten ist. Im Streitfall gelten dann die Rechtsvorschriften jenes Landes, das den Verbraucher besser schützt.
Auch zu beachten: Urheberrechtlich sind Bildlizenzen an Produktfotos oder anderen Abbildungen unter Umständen ländergebunden, daher sollte die internationale Verwendung von Bildmaterial unbedingt vor dem Go Live abgeklärt werden.
Trotz der vielen juristischen Fallstricke bei der Internationalisierung eines Onlineshops gibt es zumindest in der Europäischen Union (EU) stetige Bemühungen, den E-Commerce innerhalb Europas zu vereinfachen: Seit 2014 gilt beispielsweise europaweit ein einheitliches Fernabsatzrecht, so dass insbesondere das Widerrufsrecht von 14 Tagen und der Wortlaut der Widerrufsbelehrung in den Mitgliedsstaaten gleich geregelt ist.

  • Checkliste B2C-Onlinehandel international

1.
Richten Sie eine Seite „Impressum“ mit allen Unternehmensangaben ein! Es gilt das Herkunftslandprinzip, so dass für deutsche Unternehmen die deuten Vorschriften auch im B2C-Geschäft maßgeblich sind (§§ 4 und 5 Telemediengesetz, TMG).
2.
Beim Onlinehandel innerhalb der EU müssen sämtliche Informationspflichten im Fernabsatz nach § 312d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. Art. 246 a § 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) erfüllt sein:
Prüfen Sie Ihre AGB! Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie die Belehrung über das Widerrufsrecht und die Muster-Widerrufserklärung müssen enthalten sein.
Geben Sie die Lieferzeiten für alle Lieferländer an!
Geben Sie die Versandkosten für alle Lieferländer an!
3.
Informieren Sie beim Verkauf in Drittländer über Zölle und Gebühren bei der Lieferung in Länder außerhalb der EU!
4.
Bedenken Sie Kennzeichnungspflichten zu Ihrem Warensortiment und achten Sie auf korrekte Artikelbeschreibungen!
5.
Prüfen Sie, ob Sie über alle Ntzungsrechte an Produktfotos, Grafiken und Texte verfügen!
6.
Bedenken Sie beim Verkauf die im Zielland geltenden Einfuhrbestimmungen, Gesetze zum Jugend- und Verbraucherschutz und Lizenzregelungen!
7.
Verwenden Sie beim Datenschutz die höchstmögliche Sicherheitsstufe!
8.
Wenn Sie eine Rechtsordnung vereinbaren, weisen Sie darauf hin, dass die Rechtswahl nur so weit gilt, als dadurch einem Verbraucher das ggf. höhere Schutzniveau seines Heimatlandes nicht entzogen wird.
9.
Nutzen Sie vorzugsweise speziell angepasste, separate AGB für jedes einzelne Lieferland innerhalb und außerhalb der EU. Es reicht nicht, einen Onlineshop nach deutschem Recht zu konzipieren und die Texte zu übersetzen, da in anderen Ländern ggf. andere, zwingende Regelungen bestehen:
Das Verbraucherschutzrecht ist auch innerhalb der EU noch nicht überall gleich. Prüfen Sie, ob und welche rechtlichen Besonderheiten in den Ländern Ihres Liefergebietes gelten – und zwar innerhalb und außerhalb der EU.
Das Verbraucherschutzniveau ist in anderen Ländern oft niedriger, so dass die Klausel „Es gilt deutsches Recht.“ nachteilig für deutsche Händler ist. Wenn Sie deutsches Recht vereinbaren, schließen Sie Verbraucher aus Drittländern zum Beispiel vom 14-tägigen Widerrufsrecht aus.
10.
Prüfen Sie, in welche Länder Sie liefern wollen, denn im Streitfall ist der Gerichtsstand nach Art. 16 EuGVVO beim „gezielten Vertrieb“ in andere Länder immer am Heimatort des Verbrauchers.
11.
Übersetzen Sie die Rechtstexte in die Sprachen der jeweiligen Lieferländer. Aber Vorsicht: Regeln Sie das Liefergebiet in den AGB, damit Sie über „Englisch“ nicht automatisch in die weltweite Lieferung geraten!
12.
Prüfen Sie, ob Sie mit Ihren Umsätzen die Schwellenwerte in EU-Lieferländern überschreiten und ggf. in einem EU-Land umsatzsteuerpflichtig sind.
13.
Nehmen Sie bei digitalen Leistungen am sog. MOSS-Verfahren teil.
14.
Bei der Wahl des Shopsystems achten Sie darauf, dass der Shop je nach Land unterschiedliche Preise mit brutto, netto und unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen anzeigen kann. Auch muss das System je nach Land auf Besonderheiten wie unterschiedliche AGB oder Zahlungsarten etc. verwalten können.
 

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