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Rechtliche Fallstricke für Werbeagenturen in der Corporate Communication für Kunden

Ein erfolgreiches Unternehmen hat neben seiner Corporate Identity-Strategie immer auch eine gute Corporate Communication-Strategie. Corporate Communication umfasst dabei die gesamte Unternehmenskommunikation, sowohl nach innen als auch nach außen. Mithilfe der Werbung und Public Relation wird das Unternehmen mit seinen Werten, seinem Image und seiner Philosophie einheitlich nach außen getragen. Das kann durch Werbespots, Anzeigen, Printwerbung oder aber auch als Pressemitteilungen, Messen, Flyer oder Social Media-Networking uvm. geschehen. Auch Marken spielen dabei eine bedeutende Rolle, da die Marke mitunter der wertvollste Unternehmensbestandteil ist.
Die Corporate Communication wird von Unternehmen häufig auf externe Werbeagenturen übertragen. Werbeagenturen sind bei Rechtsverstößen, die durch die Werbeaktionen passieren, verantwortlich und können leicht Ziel von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen sein. Es muss schnell gehen und das Budget ist begrenzt – deswegen wird meist auf eine juristische Prüfung des Corporate Communication Projektes verzichtet. Doch gerade die rechtlichen Risiken, die auch für die Werbeagenturen bei der Abarbeitung der Aufträge bestehen, werden immer wieder unterschätzt.
Denn derjenige, der den Rechtsverstoß begeht, ist meist auch (mit) verantwortlich für den Rechtsverstoß. Denn: Werbegenturen können „Beauftragte“ ihrer Kunden sein, wenn sie deren Aufträge ausführen und geraten dann selbst in die Haftung. Rechtliche Grundlage dafür, wenn es zu Wettbewerbsverstößen, Markenrechtsverletzungen oder Urheberrechtsverletzungen kommt, sind diese Vorschriften:

Häufig wird jedoch unter dem Zeitdruck, schnell herauszufinden, wer für den Fehler verantwortlich ist, nicht richtig reagiert. Eine wettbewerbsrechtlich oder markenrechtliche Abmahnung oder einstweilige Verfügung für den schnellen vorläufigen Schutz vor weiteren Rechtsverletzungen kann teuer werden für die Abgemahnten. Nicht nur, dass man sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, gewisse Handlungen zu unterlassen und für den Fall eines erneuten Verstoßes die Zahlung einer Vertragsstrafe verspricht; auf Verlangen des Rechteinhabers müssen mitunter ganze Werbekampagnen abgebrochen sowie Flyer, Werbevideos, Zeitschriften und Broschüren etc. vernichtet werden.
Bereiche, in denen schnell Rechtsverletzungen begangen werden, sind v.a.

  • Werbung in der Öffentlichkeit durch Banner, Facebook-Auftritte, Flyer, Werbespots,…
  • Digitale Kommunikation mit der Öffentlichkeit
  • bei App-Entwicklungen
  • im Marketing
  • in der Gestaltung
  • finanzielle Unterstützung zur Förderung sozialer Arbeit
  • PR- Aktionen und Kommunikation

Für Werbeagenturen ist es ratsam, das Corporate Communication Konzept ihrer Auftraggeber auch auf rechtliche Aspekte hin zu überprüfen. Das dafür anfallende anwaltliche Honorar steht in keinem Verhältnis zu den Abmahnkosten und den daraus resultierenden Folgekosten und stellt eine gute Investition dar.
 

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