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OLG Frankfurt: Vertragsschluss nach Vorkassezahlung ist unzulässig

Der Vertragsschluss im Onlinehandel darf nicht von einer vorherigen Vorkassezahlung des Verbrauchers abgängig gemacht werden (Beschluss des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 29.8.2012, 6 W 84/12).

Eine Händlerin hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, dass der Kaufvertrag mit schriftlicher Bestätigung binnen 5 Tagen nach Eingang der Bestellung, der Warenlieferung oder bei Vorkasse mit dem Zeitpunkt der Zahlung zustande komme, wenn diese innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Bestellung erfolge.
Das OLG Frankfurt entschied, dass die Klausel wettbewerbswidrig sei. Es fehle an einer klaren und verständlichen Regelung über den genauen Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Verbraucher wüssten nicht, wie lange sie an ihr Vertragsangebot gebunden seien. Auch werde ein Verbraucher durch die Verwendung der Klausel unangemessen benachteiligt, weil er eine Zahlung in Form von Vorkasse ohne vorherigen Vertragsschluss leisten solle.

Fazit: Das Urteil hat Auswirkungen auf unklare Vertragsschlussklauseln. Gerade in Verbindung mit Zahlungsarten wie Vorkasse oder Paypal ist hier oft die Zahlungspflicht des Kunden zu einem Zeitpunkt vereinbart, zu dem noch kein Vertrag zustande gekommen ist. Hier besteht Handlungsbedarf, denn die Regelungen zum Vertragsschluss müssen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst und berichtigt werden.

 

Bildnachweise: © fovito – Fotolia.com

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