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Neue EU-Kennzeichnungspflicht für Lampen

Seit dem 1.9.2013 richtet sich die Kennzeichnungspflicht für Lampen nach der EU-Verordnung 874/2012 zur Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten. Die Verordnung enthält neue Pflichten, die auch für Onlinehändler von Bedeutung sind.
Die Verordnung betrifft alle Lampen, das heißt alle Glühbirnen, Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen oder Ähnliches. Ausgenommen sind jedoch u. a. Lampen und LED-Module mit einem Lichtstrom von unter 30 Lumen (lm) oder solche Artikel, die für den Betrieb mit Batterien vermarktet werden. Händler haben jetzt dafür Sorge zu tragen, dass jedes Modell, welches in den Verkehr gebracht wird, die erforderlichen Informationen zur Energiekennzeichnung aufweist. Darunter fallen die Energieeffizienzklasse der Lampe (von E bis A++), sowie der gewichtete Energieverbrauch in kWh pro 1000 Stunden. Außerdem muss in jeder Werbung und in allen offiziellen Preis- oder Ausschreibungsangeboten, in denen energiebezogene Informationen oder Preise für ein bestimmtes Modell dargestellt werden, die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Gleiches gilt für technisches Werbematerial. Daraus folgt, dass in allen Preissuchmaschinen oder auch in Google-Anzeigen die vorgeschriebenen Informationen auftauchen müssen. Eine Ausnahme besteht nur für gedruckte Werbung und gedrucktes technisches Werbematerial, welches vor dem 1.3.2014 veröffentlicht wird.
Als Übergangsregelung gilt, dass alle Lampen, die vor dem 1.9.2013 in den Verkehr gebracht wurden, nach altem Recht zu kennzeichnen sind. Für alle Lampen, die ab dem 1.9.2013 in den Verkehr gelangt sind, gilt dagegen die neue EU-Verordnung.
Für Onlinehändler bedeutet die Gesetzesänderung, dass alle Informationen zur Energiekennzeichnung für den Kunden ersichtlich sein müssen, bevor dieser einen Artikel in den Warenkorb legt. Die Angaben müssen daher ausführlich in den Artikelbeschreibungen dargestellt sein. Eine Bestellmöglichkeit aus einer Übersichtsseite heraus – unter Umgehung der Artikeldetailseite – sollte es nicht geben.
Den Text der neuen EU-Verordnung finden Sie hier:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:258:0001:0020:DE:PDF
Bildnachweis: Falko Matte – Fotolia.com

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