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LG Hamburg: Google muss Bilder aus der Suchmaschine entfernen

Mit Urteil vom 24.1.2014 hat das Landgericht (LG) Hamburg teilweise der Klage von Max Mosley gegen Google auf Entfernung von Fotos stattgegeben (Az 324 O 264/11).
In der Sache ging es um illegal aufgenommene Bilder, die den früheren FIA-Chef Max Mosley zusammen mit Prostituierten zeigten. Beim Eingeben seines Namens bei Google wurden die Nutzer direkt auf diese pikanten Bilder weitergeleitet. Mosley von Google die Löschung der Bilder, wozu Google aber nicht bereit war.
Das Gericht gab der Klage von Mosley statt und bestätigte die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch einen Eingriff in seine Intimsphäre. Zwar sei Google nicht Täter der Rechtsverletzung, wohl aber Störer. Damit sei Google verpflichtet gewesen, die Bilder zu entfernen. Durch das Herausfiltern der Bilder mittels einer Filtersoftware hätte Google dem nachkommen können. Dem Einwand des Suchmaschinenbetreibers, wonach man keine derartige Filtersoftware besitze, gab das Gericht nicht nach und verhängte für den Fall, dass die Bilder weiterhin sichtbar seien, ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000€.
Mosley geht seit 2008 gegen die Veröffentlichung der besagten Bilder in den verschiedenen Ländern einzeln vor.
Bildnachweis: © jph @ Fotolia.com

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