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Double Opt In

Good News: Bestätigungsmail im Double Opt-In Verfahren ist kein Spam

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Check-Mails im Double Opt-In, bei denen Adressaten zunächst einen Bestätigungslink erhalten, als zulässig eingestuft (Urteil vom 17.03.2016, Az. I-15 U 64/15).

Der Fall

In dem Verfahren ging es um einen Vertragsstrafenanspruch wegen unzulässiger E-Mail-Werbung. Das Oberlandesgericht entschied in diesem Zusammenhang, dass Werbende im Double Opt-In E-Mails an die angegebenen E-Mail-Adressen versenden dürfen, um sich vom Absender das Interesse am Erhalt von E-Mail-Werbung bestätigen zu lassen. Dabei sei allerdings zu beachten, dass zuvor das Einverständnis bereits eingeholt worden sein müsse. Mit der Mail werde nur noch geklärt, ob das Einverständnis auch vom Inhaber der E-Mail-selbst Adresse stamme. Die Übersendung einer solchen Aufforderung zur Bestätigung sei im Interesse des Empfängers zulässig.

Fazit

Das Oberlandesgericht München hatte vor einiger Zeit noch gegenteilig entschieden und Bestätigungsmail im Double Opt-In als Spam eingestuft und damit zu einiger Rechtsunsicherheit geführt (Urteil vom 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12).

Es bleibt zu hoffen, dass das Urteil aus Düsseldorf jetzt Schule macht.

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