
So geht’s: EU-Förderung für Marken- und Designanmeldungen 2025
Seit dem 3. Februar 2025 ist der Fördertopf des KMU-Fonds der EU wieder offen: Unter dem Motto „Ideas Powered for Business“ können Unternehmer u.a. für die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten wie Marken mit wenig Aufwand Förderungen in Höhe von bis zu 75 Prozent erhalten. Wir zeigen, wie Sie die Förderung erhalten!
Seit 2021: Bereits über 72.000 geförderte Unternehmen
Der Fonds richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und geht auf eine Initiative der EU-Kommission zurück. Das vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) betreute Programm soll Unternehmer dabei unterstützen, ihre geistigen Eigentumsrechte zu schützen und wirtschaftliches Wachstum anzukurbeln.
Das Programm ist erfolgreich: Seit der Pilotphase im Jahr 2021 wurde die Finanzhilfe wiederholt aufgelegt, über 72.000 Unternehmen haben die Förderung seither in Anspruch genommen.
Die Förderung im Jahr 2025 ist seit dem 3. Februar möglich, das Programm bis zum 5. Dezember begrenzt. Unnötig warten sollten Unternehmer mit der Antragstellung allerdings nicht – das Fördervolumen ist begrenzt und die Förderung sehr beliebt. Wie einfach die Förderung beantragt werden kann, zeigen wir weiter unten.
Marke & Co. – Welche Schutzrechte werden gefördert?
Der KMU-Fonds bietet im Rahmen der Förderung verschiedene „Gutscheine“ an. Unternehmer in Deutschland können damit folgende Förderungen im Hinblick auf die anfallenden Amtsgebühren erhalten:
- IP Scan/ IP Scan Enforcement ➔ Gebührenerstattung i.H.v. bis zu 1.350 EUR
- Anmeldung von Marken und Designs ➔ Gebührenerstattung i.H.v. 700 EUR
- Nationale Patente ➔ Gebührenerstattung i.H.v. 1.000 EUR
- Europäische Patente ➔ Gebührenerstattung i.H.v. 2.500 EUR
- Gemeinschaftlicher Sortenschutz ➔ Gebührenerstattung i.H.v. 1.500 EUR
Wer kann die Förderung beantragen?
Der Fonds richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union.
Erfasst werden:
- Unternehmen mit max. 10 Mitarbeitenden und max. 2 Millionen EUR Jahresumsatz
- Unternehmen mit max. 50 Mitarbeitenden und max. 10 Millionen EUR Jahresumsatz
- Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitenden und max. 50 Millionen EUR Jahresumsatz
Antragsteller müssen dabei keine besonderen Angaben zur Antragstellung oder Markenanmeldung machen.
Auch für Selbstständige ist eine Förderung möglich. In diesem Fall muss ferner ein Nachweis über die Beteiligung an einer wirtschaftlichen Tätigkeit erbracht werden.
So beantragen Sie die KMU-Förderung
Unternehmen können die Förderung ohne viel Aufwand online selbst beantragen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gern bei der Antragstellung!
🚨 Wichtig: Die Antragstellung muss unbedingt erfolgen, bevor Sie mit der Markenanmeldung beginnen. Ein nachträglicher Antrag auf Förderung ist nicht möglich. Beachten Sie ferner die Fristen zur Aktivierung des Förderungsgutscheins (s. Schritt 3).
Schritte zur Förderung:
- Registrierung vornehmen
Besuchen Sie die Website des KMU-Fonds und eröffnen Sie ein „KMU-Fonds-Konto“. - Förderantrag einreichen
Reichen Sie online in Ihrem Konto das Formular zur Beantragung der Finanzhilfe ein.
💡 Tipp: Bereiten Sie hierfür vorab einen Umsatzsteuernachweis und einen Kontoauszug des Unternehmens vor. Diese müssen dem Antrag beigefügt werden. Auf dem Kontoauszug müssen Name und Logo der Bank, Name des Unternehmens als Kontoinhaber, vollständige IBAN und BIC/SWIFT erkennbar sein. - Finanzhilfezusage erhalten
Innerhalb von 15 Tagen erfahren Sie, ob ihr Antrag genehmigt wurde. Sie erhalten dann eine Finanzhilfezusage und den Gutschein, bzw. die Gutscheine, wenn mehrere Leistungen beantragt wurden.
🚨 Wichtig: Nach Erhalt haben Sie nur 1 Monat Zeit, den Gutschein zu aktivieren! Innerhalb dieser Frist müssen die geförderte Dienstleistung wahrgenommen und bezahlt sowie der Erstattungsantrag gestellt werden (s. nächste Schritte). Die einmalige Verlängerung der Frist innerhalb des Zeitraums ist möglich.
👉 Ausnahme: Beim IP Scan Enforcement beträgt die Frist 6 Monate (nicht verlängerbar). - Schutzrecht anmelden/Dienstleistung wahrnehmen
Jetzt geht es zur eigentlichen Sache: Nehmen Sie die jeweilige Dienstleistung, für die Sie die Förderung beantragt haben, vor, z.B. die Markenanmeldung. Die anfallenden Amtsgebühren begleichen Sie zunächst in vollständiger Höhe.
💡 Tipp: Eine professionelle Beratung durch Fachanwälte kann helfen, Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte optimal zu schützen. - Gutschein aktivieren & Erstattung beantragen
Aktivieren Sie nun innerhalb der oben genannten Frist Ihren Gutschein. Hierzu füllen Sie online über Ihr KMU-Fonds-Konto das Formular für die Kostenerstattung aus und reichen dieses ein. - Kostenerstattung erhalten
Die Kostenerstattung durch das EUIPO erfolgt innerhalb eines Monats.
Außerdem beginnt nun der „Umsetzungszeitraum“. Hier können Sie ggf. weitere Aktivitäten oder Erstattungen im Rahmen des Gutscheins beantragt werden. Die Dauer dieses Zeitraums beträgt 6 Monate (außer bei IP Scans).
Das EUIPO stellt außerdem ein offizielles FAQ zum KMU-Fonds zur Verfügung.
Darum ist die Markenanmeldung wichtig
Marken, Designs und ähnliche Schutzrechte sind ein fester Bestandteil der unternehmerischen Tätigkeit. Sie schützen ihre Inhaber vor vergeblichen Investitionen, sichern Produktideen und verschaffen Bekanntheit. Nicht selten wird eine erfolgversprechende Geschäftsidee gerade dann, wenn die Geschäfte beginnen gut zu laufen, von der Konkurrenz entdeckt und gekapert. Die frühzeitige Anmeldung von Schutzrechten kann das verhindern.
Gleichzeitig ist etwa die Markenanmeldung mit verschiedenen juristischen Fallstricken verbunden. Zu große Ähnlichkeit zu bestehenden Zeichen kann den Schutz auch nachträglich gefährden, ein unbedacht erstelltes Verzeichnis von Waren und Dienstleistungen den effektiven Schutz behindern. Eine strategische Ausrichtung ist häufig wichtig.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Markenanmeldung mit Tatkraft und langjähriger Expertise. Sollte es einmal zu einer Markenverletzung kommen, sind wir auch hier Ihre zuverlässigen Ansprechpartner.
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