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E-Zigaretten dürfen künftig nur an Volljährige verkauft werden

Der Bundestag hat kürzlich eine Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Hierbei wurde eine Verkaufsbeschränkung von E-Zigaretten und E-Shishas beschlossen. Diese dürfen künftig nicht mehr an Minderjährige abgegeben werden. Die Abgabebeschränkung gilt ausdrücklich auch für Versandhändler und wir in wenigen Wochen in Kraft treten.
E-Zigaretten und E-Shishas – auch nikotinfreie -, sowie sonstige nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behälter werden mit der Änderung herkömmlichen Tabakerzeugnissen gleichgestellt, so dass empfindliche Bußgelder (bis zu 50.000 EUR) drohen, falls doch E-Zigaretten an Minderjährige verkauft werden. Außerdem drohen bei Nichtbeachtung Abmahnungen der Konkurrenz.

  • Umfassende Anpassungen bei Onlineshops nötig

Die Verkaufsbeschränkung bringt eine doppelte Kontrollpflicht mit sich. Onlinehändler müssen künftig

  1. darauf achten, dass sie keine beschränkte Ware an Personen unter 18 anbieten oder verkaufen. Dies kann durch technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen erfolgen. Hierfür existieren bereits Systeme zur Verifizierung des Alters. Hierzu gehören unter anderem der sog. Perso-Check (Überprüfung anhand der Personalausweisnummer), der Schufa-Q-Bit-Check oder das Post-Ident Verfahren. Ein solches System sollte im Shopsystem integriert werden, so dass das Alter der Kunden entsprechend verifiziert wird;
  2.  darauf achten, dass die Ware auch bei der Lieferung nicht an Minderjährige abgegeben wird. Hierfür ist bei der Post eine DHL Identitäts- und Altersprüfung anzuwenden, was ca. einen Euro zusätzlich zu den üblichen Versandkosten ausmacht.

Wer auch herkömmliche Tabakerzeugnisse oder Spirituosen verkauft, kennt sich eventuell schon mit den Besonderheiten aus und muss das System lediglich dahingehend umstellen, dass auch E-Zigaretten und E-Shishas in dem System integriert sind.

  • Übergangsfrist

Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es erst noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Danach gilt es ab dem ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats. Sofern Sie Elektrozigaretten verkaufen, sollten Sie sich also schon einmal nach einem geeigneten System für die Alterskontrolle umsehen. Nach dem Beschluss des Bundestages ist die Verkündung nur noch eine Formsache und wird sicher in Kürze geschehen.
 
 
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