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Big Data vs. Datenschutz

Internet cable conceptDie globalen Datenmengen wachsen rasant. Nach aktuellen Schätzungen verdoppelt sich das Datenvolumen alle zwei Jahre. Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass auch die Datenbanken von Unternehmen immer größere Ausmaße annehmen. Das bietet große Chancen, etwa im Bereich des Onlinemarketings und der Kundenanalyse, denn es können immer Daten gesammelt und zu Profilen zusammengeführt werden. Dagegen bereitet Big Data jedoch auch Probleme, die sorgfältig berücksichtigt werden sollten.

So lassen sich schon heute umfangreiche Datenmengen kaum noch in gängigen Datenbanken verwalten. Die Auswertung und Analyse der Datenflut gestaltet sich schwierig. Die Datensicherheit stellt vor diesem Hintergrund eine große Herausforderung dar. Unternehmen müssen deshalb für den Einsatz von Big Data in der Regel ihre gesamte technische Infrastruktur hinterfragen.
Darüber hinaus müssen auch die rechtlichen Beschränkungen beachtet werden. Was für kleine Datenbanken gilt, ist erst recht für Big Data relevant. Ein unkontrolliertes und unbeschränktes Sammeln von Daten aus einer Vielzahl von Quellen kann mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht vereinbar sein.
Nach § 4 BDSG ist bereits grundsätzlich verboten, personenbezogene Daten zu sammeln. Dies ist nur ausnahmsweise bei vorheriger Einwilligung des Betroffenen oder aufgrund gesetzlicher Ausnahmetatbestände zulässig. Es gelten Grundsätze wie das Transparenzgebot und der Zweckbindungsgrundsatz.

Bereits bei kleinen Datenmengen fällt es Unternehmen schwer, die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Eine rechtskonforme Verwaltung von Kundendaten in einem CMS, welche z.B. die Einwilligungen der Kunden in werbliche Maßnahmen revisionssicher speichert, ist in der Praxis eher die Ausnahme.
Big Data wird diesbezüglich noch eine weit größere Herausforderung darstellen. Es gilt deshalb, die Speicherung und Verarbeitung großer Datenmengen so gut wie möglich zu strukturieren, Hardware und Software mit entsprechenden Kapazitäten und Funktionen einzusetzen und mit qualifizierten Juristen ein datenschutzrechtliches Konzept zu erarbeiten.

 

Bildnachweis: © alphaspirit – Fotolia.com

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