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Amazon: Bilder Upload-Funktion Haftungsfalle für Händler

Beim Einstellen von Verkaufsangeboten auf Amazon, setzen sich Händler regelmäßig einem urheberrechtlichen Haftungsrisikos aus. Unabhängig davon, ob man als Händler Produktfotos verwendet oder nicht, besteht dieses Risiko bei Amazon automatisch, denn es werden ggf. auch Produktfotos Dritter dem eigenen Verkaufsprofil hinzufügt. Problematisch daran sind die Urheberrechte an den verwendeten Fotos. Darauf wies das Landgericht (LG) Köln in einem Beschluss vom 16.11.12 hin (Az.: 28 O 814/11).
Einem Verkäufer kann es schnell passieren, dass er die Nutzungsrechte eines Fotografen an einem Foto – wenn auch unbewusst – verletzt. Das liegt daran, dass die Bilder, die Amazon zur Verwendung anbietet bzw. die durch Dritte hochgeladen werden, nicht auf deren Urheberrechte hin überprüft werden. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung haftet gleichwohl dann der Händler, der das Produkt zum Verkauf angeboten hat und bei dem das streitgegenständliche Foto im Angbeot angezeigt wurde.
Das LG Köln beschrieb die Problematik wie folgt: „Die Rechte des Urhebers müssen nicht hinter den Rechten von Amazon und den dortigen Verkäufern zurücktreten. Vielmehr sind diese gehalten, ein System zu implementieren, das Urheberrechtsverletzungen ausschließt. Derjenige, der sich an einem solchen System beteiligt, haftet als Störer im Sinne von § 97 UrhG.“ Diesem Haftungsrisiko kann also als Händler momentan nur entgehen, wer über die Plattform Amazon nichts mehr zum Verkauf anbietet.
Fazit: Solange die Funktion „Stellen Sie Ihre eigenen Bilder ein“ auf Amazon besteht, setzen sich Händler regelmäßig einem massiven Haftungsrisiko für Urheberrechtsverletzungen aus. Ein Überprüfen der eigenen Angebote ist notwendig, um bei verdächtigen Fotos schnell und unverzüglich Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Zu hoffen bleibt nur, dass Amazon schnell diese Sicherheitslücke nachbessert und somit einen rechtssicheren Verkauf ermöglicht.
Bildnachweis: © chaos @ Fotolia.com

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