Namen von Apps können Werktitelschutz haben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur App "wetter.de" entschieden, dass Domainnamen von Internetangeboten und Apps für Mobilgeräte grundsätzlich vom Werktitelschutz umfasst…
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur App "wetter.de" entschieden, dass Domainnamen von Internetangeboten und Apps für Mobilgeräte grundsätzlich vom Werktitelschutz umfasst…
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit dem Urteil vom 5.9.2014 klargestellt, dass App-Namen zwar grundsätzlich titelschutzfähig sind, jedoch rein beschreibende…