Warnhinweise für Spielzeuge müssen mit „Achtung“ eingeleitet werden
Wer im Internet Spielzeug verkauft muss die gesetzlichen Warnhinweise mit dem Wort „Achtung“ einleiten. Andere Kennzeichnungen, wie beispielsweise „Sicherheitshinweise“ genügen…
Wer im Internet Spielzeug verkauft muss die gesetzlichen Warnhinweise mit dem Wort „Achtung“ einleiten. Andere Kennzeichnungen, wie beispielsweise „Sicherheitshinweise“ genügen…
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16.5.2013 (Az: II R 15/12) entschieden, dass ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an einen…