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Abmahnung Zwischen Verschiedenen Chips Und Snacks

So reagieren Sie auf eine Cheetos-Abmahnung

„Cheetos“ ist eine beliebte US-Snack-Marke, bekannt für ihre knusprigen, käsigen und würzigen Geschmacksrichtungen. Die Marke wurde 1948 von Charles Elmer Doolin gegründet und ist seither ein Favorit bei Snack-Liebhabern weltweit. Auch in Deutschland bieten zahlreiche Händler „Cheetos“ an, allerdings oft ohne zu wissen, dass sie damit die Rechte an der deutschen Marke „Chitos“ verletzen können. Die Intersnack Deutschland SE lässt solche Händler durch die Kanzlei Harmsen Utescher abmahnen. Doch wie sollten Abgemahnte reagieren und was ist unbedingt zu vermeiden?

Was fordert Intersnack in den Cheetos-Abmahnungen?

Die Abmahnungen der Kanzlei Harmsen Utescher enthalten die typischen Forderungen, die bei Markenverletzungen erhoben werden:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Auskunft zur Berechnung des Schadensersatzes und
  • Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 538,10 EUR (basierend auf einem Streitwert von 150.000 Euro).

Der Abmahnung liegt meist eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die eine feste Vertragsstrafe von 5.100 EUR enthält.

Rechtslage: Darf man in Deutschland keine Cheetos verkaufen?

Die kurze Antwort lautet: Leider nein. Die Intersnack Deutschland SE besitzt die deutsche Wortmarke „Chitos“ sowie die Wort-Bildmarke „CHITOS“, die unter anderem für Knabberartikel wie extrudierte Kartoffel-, Weizen-, Reis- und Maiserzeugnisse geschützt sind. Diese Snacks werden auch auf der Website von Intersnack unter www.chio.deangeboten.

Aufgrund der klanglichen Ähnlichkeit zwischen „Cheetos“ und „Chitos“ sowie der bestehenden Warenähnlichkeit liegt eine Verwechslungsgefahr vor, die bereits von mehreren Gerichten (u. a. in Hamburg, Köln und Bochum) bestätigt wurde. Händler dürfen daher weder die US-Snacks in Originalverpackung anbieten noch den Begriff „Cheetos“ in Artikeln, Beschreibungen oder Kategorien verwenden.

Abmahnungen sollten nicht ignoriert werden!

Markenrechtliche Abmahnungen zu ignorieren, kann hohe Kosten nach sich ziehen. Ist die Abmahnung berechtigt, muss der Abgemahnte nicht nur die Abmahnkosten und Schadensersatz zahlen, sondern auch die Prozesskosten tragen, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Bei einem Streitwert von 150.000 Euro belaufen sich die reinen Gerichtskosten auf 4.500 EUR, hinzu kommen Anwaltskosten von rund 5.000 EUR pro Seite. Insgesamt können sich die Kosten auf bis zu 15.000 EUR summieren.

Deshalb sollten Abgemahnte gut abwägen, wie sie am besten reagieren: Weder sollte vorschnell eine zu weitreichende Unterlassungserklärung abgegeben noch eine berechtigte Forderung vollständig ignoriert werden.

Rechtsberatung schützt vor Vertragsstrafen

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichtet den Abgemahnten, zukünftig bestimmte Handlungen zu unterlassen. Verstoßen Sie gegen diese Erklärung, drohen Vertragsstrafen in Höhe mehrerer Tausend Euro.

Vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung sollten Sie sicherstellen, dass alle relevanten Angebote und Werbung angepasst oder entfernt werden. Dies gilt für Onlineshops, Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay sowie Social-Media-Kanäle. Alternativen für einen legalen Weiterverkauf sollten ebenfalls geprüft werden. Hier ist anwaltliche Beratung von unschätzbarem Wert.

Fazit: So gehen Sie mit einer Cheetos-Abmahnung um

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht! Prozesskosten können schnell explodieren und unnötige finanzielle Belastungen verursachen.
  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten, der eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren und Sie bei der Verhandlung von Abmahnkosten, Schadensersatz und Auskunftsansprüchen unterstützen kann.
  • Handeln Sie rechtzeitig. Ich biete Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung eine rechtliche und wirtschaftliche Einschätzung Ihrer Situation an.

Fachanwälte für Markenrecht

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Markenrecht unterstützen wir ich Händler bei der Abwehr von Markenabmahnungen, insbesondere im Zusammenhang mit „Cheetos“-Abmahnungen. Wir kennen die rechtlichen Angriffspunkte gegen Abmahnungen und die Möglichkeiten, unberechtigte Forderungen zu reduzieren oder ganz abzuwehren. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Beratung und strategische Unterstützung.

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