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Reizthema Retouren – Die wirklich wichtigen Fragen zum Thema Widerrufsrecht

Am Mittwoch vergangener Woche hat Frau Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer einen Vortrag zum Thema „Widerrufsrecht“ auf den Omnichannel Days ´16 in Köln gehalten. Von den insgesamt neun vorbereiteten Fragen konnten die Teilnehmer abstimmen und die interessantesten Fragen auswählen. Insgesamt konnten so fünf Fragen während des Vortrags beantwortet werden.

Das waren die Fragen:
1.
Wie setze ich die Widerrufsfrist mit dem gesetzlichen Muster überhaupt richtig in Gang?
2.
Der Verbraucher hat die Ware einfach ohne weitere Nachricht zurückgeschickt. Muss ich das jetzt als „Widerruf“ werten?
3.
Der Verbraucher hat einen Teil der Bestellung widerrufen. Kann ich jetzt auch die Hinsendekosten nur anteilig erstatten?
4.
Der Verbraucher hat den Widerruf per E-Mail erklärt. Die Ware ist aber auch 3 Wochen später noch nicht wieder da. Was kann ich tun?
5.
Der Verbraucher hat die Ware nach dem Widerruf nur schlecht verpackt, so dass jetzt alles beschädigt ankam. Kann ich Schadensersatz verlangen?
6.
Die Ware ist auf dem Rückweg bei der Post weggekommen. Das Paket war nicht versichert. Muss ich trotzdem den Kaufpreis zurückzahlen?
7.
Ein Verbraucher hat bei uns in besonderer Folie verschweißte Elektroartikel gekauft. Die Ware kam ausgepackt und notdürftig verpackt zurück. So kann ich das nicht mehr verkaufen. Wertersatz?
8.
Ich verkaufe teure Uhren über eBay gegen Abholung. Jetzt machte ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Hat er überhaupt ein Widerrufsrecht?
9.
Ich verkaufe auch ins Ausland. Haben jetzt alle Verbraucher, z. B. auch die aus den USA, ein Widerrufsrecht?
Sie können die Präsentation mit sämtlichen Fragen und Antworten auf unserer Kanzleiseite herunterladen:
Jetzt hier downloaden!

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