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Paketzustellungen Corona

Paketzustellungen und Corona – Was ändert sich?

Paketzustellungen und Corona: Auch die Liefer-Dienstleister und Paketzusteller haben nun auf das Coronavirus reagiert und auf einen „Notbetrieb“ umgestellt.

Um ihren Beitrag dazu zu leisten, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und ihre Mitarbeiter zu schützen, wurden die Zustellabläufe angepasst, um den Zustellungsbetrieb in der Krisensituation aufrecht erhalten zu können.

Paketzustellungen und Corona: Was hat sich geändert?

Der übliche Zustellungsnachweis bei Paketsendungen mit der Unterschrift des Empfängers (mithilfe von Handscanner und Eingabestift) wurde angepasst. Um eine möglichst kontaktlose Übergabe der Pakete zu ermöglichen, unterschreibt nun anstatt des Empfängers der Zusteller selbst um die Zustellung zu dokumentieren. Bei Hermes macht der Zusteller für die Dokumentation ein Foto.

Nähere Informationen zur aktuellen Zustellung durch DHL finden Sie unter: https://www.dhl.de/de/privatkunden/kampagnenseiten/coronavirus.html

Hermes informiert darüber unter: https://www.myhermes.de/coronavirus

Außerdem wurde auch die Einlagerung in Paketshops reduziert oder eingestellt. Zum einen sind viele Paketshops geschlossen – insbesondere, wenn es sich um einen Shop im Shop handelt und das Hauptgeschäft nicht mehr öffnen darf.

Zum anderen hat DPD die Möglichkeit der Abholung und Aufgabe von Paket in Paketshops ganz eingestellt.

Mehr Informationen zu DPD finden Sie unter: https://www.dpd.com/de/de/support/coronavirus-aktuelle-informationen-zum-paketversand

Schließlich retournieren Paketzusteller die Ware schneller wieder an den Händler und unternehmen weniger weitere Zustellversuche, falls die Zustellung an den Empfänger nicht möglich war.

Auswirkungen für die Händler wegen der geänderten Paketzustellungen

Für den Händler ist diese „vereinfachte“ Form der Zustellung verbunden mit einem zusätzlichen Risiko. Denn beim Business-to-Consumer-Verkauf (B2C) trägt immer der Händler das sog. Transportrisiko. Bis zur Übergabe des Paketes an den Verbraucher-Kunden trägt er also das Risiko dafür, dass das Paket nicht ankommt. Im Bereich Business-to-Business (B2B) gilt diese gesetzliche Regelung dagegen nicht.

Wenn der Händler also die Übergabe des Paketes an einen Verbraucher nicht nachweisen kann – was er normalerweise mithilfe der Unterschrift es Empfängers kann – verliert er den Anspruch auf den Kaufpreis.

Paketzustellungen und Corona: Keine Auswirkungen für Verbraucher

Für den Verbraucher ändert sich durch die „kontaktlose“ Zustellung nichts. Insbesondere muss er nicht die Kosten für die vom Frachtführer veranlasste Retoure tragen, wenn der Zustellungsversuch fehlgeschlagen ist.

Was können Händler wegen der geänderten Paketzustellungen tun?

Wenn Sie Ihre Ware versendet haben, diese jedoch nicht beim Besteller ankommt bzw. Sie das nicht nachweisen können, weil der Zusteller nicht die Unterschrift des Bestellers eingeholt hat, müssen Sie sich an den Frachtführer halten. Sie haben einen Vertrag über die Zustellung mit ihm geschlossen, der beinhaltet, dass die Zustellung nur gegen Zustellungsnachweis erfolgt, oder ggf. durch die Einlagerung in einem Paketshop, oder dass weitere Zustellungsversuche unternommen werden. Ihr Vertragspartner kann eine vereinbarte Leistung nicht einfach „streichen“. Wenn Ihnen dadurch ein Schaden entsteht, haftet dafür der Frachtführer.

Um Kosten und Komplikationen zu vermeiden, kann es hilfreich sein, Ihre Kunden auf die veränderten Zustellungsbedingungen hinzuweisen. Verbraucher sind nicht dazu verpflichtet sich auf der Seite des Frachtführers darüber zu informieren.

Insgesamt erscheint die vereinfachte Zustellung jedoch angesichts der aktuellen Situation als ein fairer Kompromiss zum gesundheitlichen Schutz aller Beteiligten.

Natürlich bietet dieser „Notbetrieb“ größere Möglichkeiten für Betrüger und andere Kriminelle. Dennoch sind vor allem die Frachtführer gerade auch wegen des erhöhten Paketaufkommens durch den zunehmenden Online-Handel bei geschlossenen Geschäften besonders gefährdet und zu schützen, um die Zustellung und damit den Handel aufrecht zu erhalten.

 

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Bildnachweis für diesen Beitrag: © Robert Kneschke – stock. adobe. com
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