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OLG Köln: Google muss Autocomplete-Begriffe löschen

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat klargestellt, dass der Google keine rufschädigenden, automatischen Ergänzungsvorschläge zu einem Suchbegriff machen darf (Urteil vom 8.4.2014, Az: 15 U 199/11).
Geklagt hatte ein Unternehmer, der seinen Namen und den seiner Firma nicht mehr in Verbindung mit „Scientology“ im Rahmen der Autocomplete-Vorschläge auftauchen lassen wollte. Google hatte nach Auffassung der Richter auf die Beanstandungen des Unternehmers nicht ausreichend reagiert und eine Prüfung sowie Abhilfe sogar verweigert. Begründet hatte Google die Verweigerung damit, dass die Suchanfragen automatisch erstellt würden und Änderungswünschen einer einzelnen Person deshalb nicht nachgekommen werden könne. Das OLG gab dem Unternehmer Recht und bejahte eine für den Unterlassungsanspruch erforderliche Verletzung der Prüfungspflicht durch Google. Einen zusätzlichen Schadensersatzanspruch lehnte das Gericht dagegen mangels Schwere der Schuld ab. Der Eintrag sei schließlich gelöscht worden. Für Google habe zumindest ab Kenntnis des Rechtsverstoßes die Pflicht zur Löschung bestanden, so die Richter. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.
Bildnachweis: © jph – Fotolia.com

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