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LG Frankfurt: Pauschales Internet-Vertriebsverbot ist rechtswidrig

Am 18.6.2014 entschied das Landgericht (LG) Frankfurt, dass das pauschale Vertriebsverbot  des Outdoor- Herstellers Deuter rechtswidrig ist (Az: 2-03 O 158/13).
Geklagt hatte die Abnehmerin der Rucksäcke der Marke Deuter, die diese über den Amazon-Marketplace weiter vertrieb. Deuter, der den Online-Handel aus seinem Vertriebssystem ausgeschlossen hatte, verweigerte daraufhin die Lieferung der Rucksäcke an die Abnehmerin. Diese klagte dagegen.
Das LG vertrat die Auffassung, ein solches Vorgehen sei kartellrechtswidrig. Dabei verneinten die Richter das Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Vorgehensweise Deuters. Ein pauschaler Ausschluss des Internetvertriebs über offene Handelsplattformen und Preissuchmaschinen sei ungerechtfertigt und benachteilige die Abnehmer im Rahmen eines selktiven Vertriebssystems. Ein ggf. verbessertes Markenimage könne nicht die massive Beschränkung des Preiswettbewerbs im Onlinehandel rechtfertigen.
Fazit: Das Urteil ist ein weiterer Punktsieg des Onlinehandels gegen selektive vertreiebsbeschränkungen. Das LG Frankfurt ist nun das vierte Gericht, das gegen derartige Hersteller-Beschränkungen urteilt.
Bildnachweis: Trueffelpix – Fotolia

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