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LG Berlin erklärt Facebook-AGB für teilweise rechtswidrig

In einem aktuellen Urteil vom 6. März 2012 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der Social-Media-Dienst Facebook mit dem sog. „Freundefinder“ sowie einigen AGB-Klauseln gegen wettbewerbsrechtliche Grundsätze sowie Verbraucherschutzechte verstößt (AZ: 16 O 551/10).

Der sog. „Freundefinder“ ermöglicht es Facebook E-Mail-Adressen und Namen von Freunden aus dem Adressbuch des E-Mail-Accounts des Nutzers zu importieren, um diesen dann eine Einladung für das soziale Netzwerk zu schicken.
Auf die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) untersagte das LG Berlin Facebook die Versendung von Freundschaftsanfragen ohne ausdrückliche Einwilligung des neuen Nutzers zu Werbezwecken an Dritte. Darüber hinaus kritisierte es, dass der Nutzer bei der Registrierung nicht ausreichend auf den Import von E-Mail-Adressen Dritter hingewiesen werde.
Auch seien Vertragsklauseln u.a. zur Nutzung von IP-Inhalten, Werbung und den „Facebook-Datenschutzrichtlinien“ unwirksam und dürften daher nicht mehr verwendet werden. Insbesondere könne Facebook sich nicht für die Nutzung von IP-Inhalten, wie Fotos oder Videos des Nutzers, die unter das Recht am geistigen Eigentum fallen, eine übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie und weltweite IP-Lizenz einräumen lassen (vgl. Nr. 2 der Facebook-AGB). Eine Verwendung erfordere stets die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers. Auch die von Facebook verwendete Einwilligungserklärung der Nutzer in die Datenverarbeitung zu Werbezwecken sei in dieser Form nicht zulässig (vgl. Nr. 10 der AGB). Über Änderungen der Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzbestimmungen müsse Facebook die Nutzer zudem rechtzeitig und transparent informieren (vgl. Nr. 13 der Facebook-AGB).
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Facebook prüft derzeit, ob es gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt.
Die Entscheidungsgründe des Urteils werden per Pressemitteilung veröffentlicht, sobald sie den Prozessparteien zugestellt worden sind. Nähere Informationen finden Sie dann hier:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/pressesprecher.html
Die aktuellen Facebook-AGB können Sie hier einsehen:
https://www.facebook.com/legal/terms

Bildnachweis: © Steffen Persiel – Fotolia.com

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