Überspringen zu Hauptinhalt

Falsche eBay-Bewertungen sind zu löschen

eBay-Käufer müssen der Löschung einer nachweislich falschen Bewertung zustimmen (Urteil des Amtsgerichts München vom 23.09.2016, Az. 142 C 12436 /16).
Ein Verkäufer hatte auf eBay einen Artikel mit dem Hinweis zum Kauf angeboten, dass dieser in der Originalverpackung geliefert werde. Tatsächlich lieferte er den Artikel nach dem Kauf auch in der Originalverpackung. Gleichwohl gab der Käufer diese Bewertung ab: „Keine Originalverpackung, deshalb ist jeglicher Versand mehr als ein Risiko!!!“. Das Verkäufer-Bewertungsprofil fiel daraufhin von 100 auf 97,1 Prozent. Als der Käufer die Zustimmung zur Löschung der Bewertung gegenüber eBay verweigerte, wurde er entsprechend verurteilt. Die korrekte Bewertung durch den Käufer sei eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag und in den eBay-AGB geregelt. Die Bewertung habe nachweislich nicht den Tatsachen entsprochen. Durch die Abgabe der falschen Bewertung sei dem Verkäufer ein Schaden entstanden und sein Bewertungsprofil negativ beeinflusst worden.
Verkäufer sollten Käufer bei falschen Bewertungen zunächst zur Löschung auffordern und diesen Anspruch gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen.

  • Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

FAQ zu negativen Bewertungen im Internet
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Online-Anbieter
Mai 2016, Format 12 x 12 cm, 28 Seiten, pdf-Datei, 1,8 MB
Jetzt hier downloaden
 
 
 
 
Merken

An den Anfang scrollen